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Experten-Antwort

Stichtag 1. Juli

von Christina12.03.2015 | 15:38
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 01.12.13 bin ich 63 Jahre alt geworden und habe 48 Jahre gearbeitet und in die Rentekasse einbezahlt. (Vom 01.04.12 bis 08.04.14 war ich arbeitslos) Am 02.05.14 wurde für mich durch einen Rentenbarater ein Rentenantrag gestellt. Wunschrentenbeginn war der 1.7.14 da ich das neue Gesetz (Rente für langjährig Versicherte ohne Abschlag) in Anspruch nehmen wollte. Bewusst habe ich auf die zwei Monate Mai und Juni verzichtet. Nun bekam ich doch eine Rente mit 0.3% Abzug! Der Rentenberater meinte nun "ups, da haben wir einen Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt, sorry" Maßgebend ist nämlich die Antragsstellung. Stimmt das? Was soll ich machen und an wenn kann ich mich wenden? Die Wiederspruchsfrist ist natürlich längst abgelaufen aber ich war so schockiert da ich da erst mal gar nicht reagieren konnte. Habe ich noch Chancen was zu machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina,

insbesondere dem letzten Beitrag von „W*lfgang“ (12.03.2015 - 20.36 Uhr) kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

Das von Ihnen erwähnte Schreiben an den Rentenversicherungsträger stellt - soweit der Wille um Überprüfung der Angelegenheit daraus hervorgeht - im übrigen bereits einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X dar, auch wenn dieses nicht explizit als „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ betitelt ist. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie natürlich auch nochmals einen entsprechenden Überprüfungsantrag nachsenden. Im Zweifel können Sie sich auch direkt mit der zuständigen Rentensachbearbeitung in Verbindung setzen und dort nach dem Stand der Bearbeitung Ihres Schreibens/Überprüfungsantrags nachfragen.

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15 Antworten

=//=am 12.03.2015 | 15:53
Grundsätzlich ist schon der Antragsmonat für den Rentenbeginn maßgebend. Sie bzw. der Rentenberater haben den Fehler gemacht, dass im Mai 2014, als es die neue AR für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag, vermutlich die Rente für langjährig Versicherte beantragt wurde. Und diese hat natürlich den Abschlag. Haben Sie Sie im Rentenantrag angegeben, dass die Altersrente ab 01.07.2014 beginnen soll (ab diesem Zeitpunkt gab es die AR mit 63 ohne Abschlag ja erst!)? Dann hätte der MA der DRV eigentlich auch "schalten" sollen und nachfragen, ob nicht diese neue AR gewünscht wird. Probieren Sie es mit einem Überpüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch X. Schildern Sie den Fall und verzichten auf die Rentenzahlung ab Mai 2014. Die 2 Monate bis Juni müßten dann zwar zurückgezahlt werden, aber Sie hätten dann eine abschlagsfreie Rente. Am Besten ist es, Sie vereinbaren einen Beratungstermin bei der DRV. Es kann sich ein Herstellungsanspruch ergeben, weil Sie nicht (richtig) beraten wurden.
Christinaam 12.03.2015 | 16:04
Danke für die Antwort. Wie ich schon geschrieben habe, habe ich ja auf die Monate Mai und Juni bewußt verzichtet !!!
Christinaam 12.03.2015 | 16:23
Rentebeginn ist 01.07.2014 !!!! Rentenabzug 0,3% !!!! Habe 48 Jahr voll einbezahlt !!! Rentenantrag wurde am 02.05.14 gestellt und deutlich darauf hingewiesen, dass die Rente erst ab 01.07.14 erfolgen soll/gewünscht wird. So ist es auch passiert nun aber mit Abzug. Mit diesem Rentenbescheid war ich erneut beim Rentenberater, er wurde kreidebleich und seine Hände haben gezittert. Seine Antwort war "ups, wir haben zu früh beantragt, da war das Gesetz noch nicht durch"
???am 12.03.2015 | 16:15
Was Sie schreiben, kann so nicht stimmen. Wann genau beginnt den nun Ihre Altersrente (steht auf der ersten Seite vom Bescheid)? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann frühestens am 01.07.2014 beginnen. Falls Sie - wie angegeben - die 45 Jahre voll haben, wäre diese Rente ohne Kürzung. Sollte Ihr "Berater" eine andere Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt beantragt haben, hätten Sie einen deutlich höheren Abschlag. Ausnahme Sie sind schwerbehindert.
Christinaam 12.03.2015 | 16:53
An einen Idioten bin ich da geraten, ich weiss. Ich habe schon ein Schreiben an die RV geschrieben, allerdings habe ich es blöderweise nicht als "Überprüfungsantrag nach § 44" betitelt.
???am 12.03.2015 | 16:40
An was für einen "Berater" sind Sie denn da geraten? Für die Höhe einer möglichen Kürzung ist der Rentenbeginn maßgeben, nicht das Datum der Antragstellung. Stellen Sie umgehend einen schriftlichen Überprüfungsantrag, dann muss sich der zustänige Sachbearbeiter den Bescheid nochmals anschauen.
???am 12.03.2015 | 16:58
Der hoffentlich schlauere Sachbearbeiter wird schon verstehen was gemeint ist. Viel Erfolg & einen schönen Abend
SaschaKam 12.03.2015 | 17:08
Ich komme auf keine Konstellation, die 0,3% Rentenkürzung ergibt... Sie sind am 01.12.2013 63 Jahre alt geworden, demnach am 01.12.1950 geboren. Ihre Regelaltersrente würde mit 65 Jahren und 4 Monaten beginnen, also am 01.04.2016. Dies wäre auch das maßgebliche Datum für die Rente für lanjährig Versicherte (mind. 35 Beitragsjahre); bei vorzeitiger Inanspruchnahme ab dem 01.07.2014 würde der Abzug 6,3% (21 Monate à 0,3%) betragen. Eine Altersrente für Schwerbehinderte (mind. 35 Beitragsjahre und vorliegende Schwerbehinderung bei Rentenbeginn) würde ungekürzt gezahlt, da bei Geburtsjahrgang 1950 ungekürzter Anspruch bereits mit 63 Jahren. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mind. 45 Beitragsjahre) kann nciht vorzeitig in Anspruch genommen werden, demnach kann auch keine Rentenkürzung vorgenommen werden. Anspruch Altersrente für Frauen (bis Geburtsjahrgang 1951) ungekürzt mit 65 Jahren, also ab 01.12.2015. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme ab 01.07.2014 würde die Kürzung also 5,1% (17 Monate à 0,3%) betragen... Ein sehr kurioser Fall...
GroKoam 12.03.2015 | 17:09
Was für ein Aufstand wegen 3 - 4 Euros im Monat.
=//=am 12.03.2015 | 17:10
Sorry, ich hatte übersehen, dass Sie ja auf 2 Monate (Mai und Juni) Rentenzahlung verzichtet haben. Also ist nur an Stelle der Altersrente für langjährig Versicherte die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte beantragt worden. Das Problem letztes Jahr war, dass die Antragsvordrucke und auch bei der elektronischen Antragsentgegennahme diese NEUE Altersrente noch nicht vorsahen. Logisch, denn im Mai wurde zwar darüber geredet (es gab tausende von Anrufen, wann die Rente denn endlich bewilligt wird!), das Gesetz war aber zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verabschiedet. Da hat der Berater versehentlich sein Kreuzchen bei der falschen Rentenart gemacht. Spätestens der Mitarbeiter der DRV hätte aber darauf kommen können. Wenn als Rentenbeginn der 1.7. gewählt wird, hätten auch sämtliche Alarmglocken läuten können/sollen. Ich denke aber, das Ganze läßt sich korrigieren.
=//=am 12.03.2015 | 17:19
Am 01.12.13 bin ich 63 Jahre alt geworden und habe 48 Jahre gearbeitet und in die Rentekasse einbezahlt. (Vom 01.04.12 bis 08.04.14 war ich arbeitslos) Am 02.05.14 wurde für mich durch einen Rentenbarater ein Rentenantrag gestellt. Wunschrentenbeginn war der 1.7.14 da ich das neue Gesetz (Rente für langjährig Versicherte ohne Abschlag) in Anspruch nehmen wollte. Bewusst habe ich auf die zwei Monate Mai und Juni verzichtet. Nun bekam ich doch eine Rente mit 0.3% Abzug! Der Rentenberater meinte nun "ups, da haben wir einen Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt, sorry" Maßgebend ist nämlich die Antragsstellung. Stimmt das? Was soll ich machen und an wenn kann ich mich wenden? Die Wiederspruchsfrist ist natürlich längst abgelaufen aber ich war so schockiert da ich da erst mal gar nicht reagieren konnte. Habe ich noch Chancen was zu machen?
Was für ein Aufstand wegen 3 - 4 Euros im Monat.
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. In der Tat rentiert es sich vielleicht nicht unbedingt, wegen eines Abschlags von 0,9 % bei einem Rentenbeginn im Mai 2014 zwei volle Monate auf die Rente zu verzichten. Es ist oftmals eine Milchmädchenrechnung. Aber je nachdem wie hoch die Rente UND der mtl. Minusbetrag ist, hat man diesen lebenslang. ICH würde es nicht tun. Z.B. bei einer mtl. Rente von 1000 EUR und einem Abschlag von 0,9 % ( = 9 EUR) würde ich lieber die mtl. 991 EUR nehmen als 3 Monate auf 991 EUR zu verzichten. Das sind jetzt nur Pauschalangaben ohne Berechnung von Brutto- und Netto-Rente. :-)
=//=am 12.03.2015 | 17:22
Natürlich umgekehrt. Sorry. Vor lauter besonders und nicht besonders..... :-)
W*lfgangam 12.03.2015 | 20:36
Hallo Christina, es ist völlig wurscht, was im Rentenantrag als gewünschte Altersrente angekreuzt worden ist, die DRV hat das 'bestmögliche Ergebnis' zu prüfen und darauf vor Bescheiderteilung darauf hinzuweisen, was besser sein könnte. Der Fehler liegt möglicherweise in der Sachbearbeitung DRV (schnell mal den Bescheid raus - Laufzeiten), statt auf die neuen/erwarteten Regelungen zur 'vorgezogenen' Altersrente für besonders langjährig Versicherte einzugehen und den Bescheid um ein paar Tage zu verzögern. Mit zu früher Antragstellung hat das nichts zu tun! > Oh man, ich nehme alles zurück. Müssen Sie nicht. Da zum selben Rentenbeginn (auch) die Voraussetzungen für die AR bes. langjährig Versicherte vorgelegen haben, stellen Sie einfach einen Überprüfungsantrag auf Neuberechnung/ 'Umwertung' ...genauso war ja auch der Wille schon bei Antragstellung. Gruß w. PS: es sei denn, die 0,3 % stammen aus einer Vorläuferrente/EM
Christinaam 12.03.2015 | 20:04
Oh man, ich nehme alles zurück. Sascha hat Recht in dem was er geschrieben hat, der Fall schaut so aus: Anspruch Altersrente für Frauen (bis Geburtsjahrgang 1951) ungekürzt mit 65 Jahren, also ab 01.12.2015. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme ab 01.07.2014 würde die Kürzung also 5,1% (17 Monate à 0,3%) betragen... Habe mich immer auf die Zahl 0,3 eingeschossen, sorry, ich schreibe lieber nichts mehr. Danke für die Antworten
Dr. Göbelam 14.03.2015 | 11:21
Das war auch einer von IHNEN! Hatte der vielleicht auch Durchfall? Ging es Ihnen danach noch gut? Schauen Sie mal nach, ob Ihnen nicht irgendeine Veränderung in Ihrer Wohnung auffällt, die Sie nicht elber verursacht haben?
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