Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Christina,
insbesondere dem letzten Beitrag von „W*lfgang“ (12.03.2015 - 20.36 Uhr) kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.
Das von Ihnen erwähnte Schreiben an den Rentenversicherungsträger stellt - soweit der Wille um Überprüfung der Angelegenheit daraus hervorgeht - im übrigen bereits einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X dar, auch wenn dieses nicht explizit als „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ betitelt ist. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie natürlich auch nochmals einen entsprechenden Überprüfungsantrag nachsenden. Im Zweifel können Sie sich auch direkt mit der zuständigen Rentensachbearbeitung in Verbindung setzen und dort nach dem Stand der Bearbeitung Ihres Schreibens/Überprüfungsantrags nachfragen.
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. In der Tat rentiert es sich vielleicht nicht unbedingt, wegen eines Abschlags von 0,9 % bei einem Rentenbeginn im Mai 2014 zwei volle Monate auf die Rente zu verzichten. Es ist oftmals eine Milchmädchenrechnung. Aber je nachdem wie hoch die Rente UND der mtl. Minusbetrag ist, hat man diesen lebenslang. ICH würde es nicht tun. Z.B. bei einer mtl. Rente von 1000 EUR und einem Abschlag von 0,9 % ( = 9 EUR) würde ich lieber die mtl. 991 EUR nehmen als 3 Monate auf 991 EUR zu verzichten. Das sind jetzt nur Pauschalangaben ohne Berechnung von Brutto- und Netto-Rente. :-)Am 01.12.13 bin ich 63 Jahre alt geworden und habe 48 Jahre gearbeitet und in die Rentekasse einbezahlt. (Vom 01.04.12 bis 08.04.14 war ich arbeitslos) Am 02.05.14 wurde für mich durch einen Rentenbarater ein Rentenantrag gestellt. Wunschrentenbeginn war der 1.7.14 da ich das neue Gesetz (Rente für langjährig Versicherte ohne Abschlag) in Anspruch nehmen wollte. Bewusst habe ich auf die zwei Monate Mai und Juni verzichtet. Nun bekam ich doch eine Rente mit 0.3% Abzug! Der Rentenberater meinte nun "ups, da haben wir einen Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt, sorry" Maßgebend ist nämlich die Antragsstellung. Stimmt das? Was soll ich machen und an wenn kann ich mich wenden? Die Wiederspruchsfrist ist natürlich längst abgelaufen aber ich war so schockiert da ich da erst mal gar nicht reagieren konnte. Habe ich noch Chancen was zu machen?Was für ein Aufstand wegen 3 - 4 Euros im Monat.
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