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Experten-Antwort

Stichtag für Schwerbehindertenrente

von Bond08.07.2015 | 14:58
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3 Antworten

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Hallo, can you help me? Ich bin 64 Jahre alt und beziehe seit dem 1.10.2014 Altersrente für langjährig Versicherte. Parallel zum Rentenantrag für langjährig Versicherte hatte ich im einen Antrag auf Rente wegen Schwerbehinderung gestellt - ebenfalls beginnend zum 1.10.2014. In diesen Tagen hat mir das Versorgungsamt erwartungsgemäß einen GdB von 70 bescheinigt, der ab dem 1.10.2014 wirksam ist. Im Klartext: Exakt zum Rentenbeginn liegt auch die Schwerbehinderung vor. Nun die Frage aller Fragen: Reicht das, um die Rente für langjährig Versicherte auf eine Rente wegen Schwerbehinderung umzustellen? Dank vorab für Euren Expertenrat.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage wurde offensichtlich bereits zufriedenstellend beantwortet. Vielen Dank Jonas!

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2 Antworten

Jonasam 08.07.2015 | 15:04
Hallo Bond, kurz und knapp: JA. Übersenden Sie den Bescheid, den Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung vom zuständigen Amt an die Rentenversicherung. Dazu ein Dreizeiler mit Ihrem Anligen. Fertig. Die Umstellung der Rente ist möglich, da kein "Wechsel" vorliegt, da die Renten zum gleichen Zeitpunkt beginnen. Hier ist das nachzulesen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Viel Spaß mit der zusätzlichen Rente. MfG Jonas
Bondam 08.07.2015 | 15:35
Hallo Jonas, ebenso kurz und knapp: Vielen Dank für die schnelle, präzise und positive Antwort. Bond
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