Wenn ich als Vorstandsmitglied einer Stiftung ein Gehalt beziehe, ist dieses Gehalt sozialversicherungspflichtig (RV / KV / AlV) ? Ich habe es schon mehrmals gegooglet, aber entsprechendes noch nicht gefunden, daher meine Frage an dieses Forum. Ich bedanke mich im voraus und wäre dankbar für entsprechende Literaturhinweise -zitate.
03.04.2007, 12:11
Experten-Antwort
In Ihren geschilderten Fall befinden Sie sich in einem ganz normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt. Versicherungspflicht besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Grundlage hierfür ist der § 1 Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- . Ausnahme besteht lediglich bei Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft.