Hallo Studentin und Halbwaisenrentnerin,
BezieherInnen von Voll- oder Halbwaisenrente sind bis zum 25. Lbj. beitragsfrei in der KV, wenn eine nur schulisches Ausbildung (hier Hochschule) ausgeübt wird UND keine andere versicherungspflichtige Beschäftigung parallel ausgeübt wird. Der Vorrang der studentischen KV ist 'Quark', gilt nur dann, wenn eben keine Waisenrente läuft. *)
Lesen Sie beispielsweise die spontan gegoogelte ('waisenrente kv beitragsfrei') Info der TK:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versic…
Die rein rechtlichen Vorschriften für Waisenrentenbezieherinnen nach SGB 5 sollte Ihre Krankenkasse selbst kennen, immerhin ist die Neuregelung dieser Beitragsfreiheit schon fast 2 Jahre alt/seit 01.01.2017. Schauen Sie sich dazu diese Info an:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/krankenversicherung-der-wa…
Vielleicht drucken Sie ihrer Krankenkasse mal ein bisschen Internet aus und hinterfragen die unterschiedlichen 'Meinungen' dazu. Wenn Ihnen bereits ein Beitragsbescheid Ihrer KV vorliegt, dann natürlich Widerspruch einlegen und – wie oben – begründen.
*) ABER, bei einer bisherigen privaten Krankenversicherung vor Waisenrentenbeginn sieht es anders aus.
Gruß
w.