Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Studium als Teilhabe am Arbeitsleben

von EU-Rentner08.08.2017 | 16:09
2439 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag! Ich beziehe unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente und bin schwerbehindert. Kürzlich habe ich mit meinem Arzt über einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV diskutiert. Angeblich soll es nicht möglich sein, sich von der DRV ein selbst ausgesuchtes Studium finanzieren zu lassen, sondern die DRV würde konkret die Art der Umschulung bestimmen und auch den Ort. Ist das richtig so, oder gibt es doch die Möglichkeit, von der DRV ein bestimmtes Studium finanziert zu bekommen? Es geht nicht einfach darum, etwas nach eigenem Gusto machen zu dürfen, sondern um eine bestimmte Problematik, die dahintersteht, und wo man nicht einfach irgendeine Umschulung machen kann, weil es nicht funktionieren würde. Es ist ein komplexes Thema, das ich auch an dieser Stelle hier nicht breittreten möchte. Mir geht es nur um die Frage, ob diese Möglichkeit grundsätzlich besteht oder nicht. Gern hätte ich eine Antwort von einem Experten der DRV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EU-Rentner,

eine konkrete Entscheidung kann hier tatsächlich nicht erwartet werden. Eine Entscheidung kann nur bei entsprechender Antragstellung im Einzelfall vom zuständigen Leistungsträger getroffen werden, wenn alle notwendigen Einzelheiten bekannt sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

???am 08.08.2017 | 17:14
So ganz grundsätzlich finanziert die DRV auch ein Studium. Aber: Die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt darf nur durch das Studium erfolgen können. An diesem Punkt scheitert dann das Studium meistens, da man in der in 99,9 % aller Fälle auch andere, gesundheitlich passende Berufe oder Tätigkeiten findet. Dazu kommt, dass Sie, wenn grundsätzlich das Studium finanziert würde, in am wohnortnächsten Studienort studieren müssten. Und der muss natürlich in Deutschland liegen. Sie kriegen doch Rente. Warum machen Sie nicht einfach das Studium ohne die DRV? Dann sind Sie Ihr eigener Herr und niemand macht Ärger, wenn Sie eine Prüfung nicht antreten oder durchfallen.
Studiumam 08.08.2017 | 17:16
Ein Studium im Rahmen der LTA ist - wenn überhaupt - der absolute Ausnahmefall. Aber nichts ist unmöglich, also beantragen Sie es und nach einigen Wochen kennen Sie das Ergebnis. Aber bedenken Sie die Folgen: Wenn Sie ernsthaft studieren können, könnten Sie auch jede leichte Büroarbeit machen und wären so gesehen kaum voll erwerbsgemindert. Dieser Studienwillige bräuchte sich nicht wundern wenn die Rente dann wegfällt. Weitere Voraussetzung für LTA ist, dass die Erwerbsfähigkeit dadurch wieder hergestellt werden kann, auch aus diesem Grund könnte die Rente in so einem Fall schnell weg sein. Wer zum Spaß oder zur Selbstverwirklichung als EM Rentner studieren will, kann das jederzeit selbst und ohne staatliche Förderung tun. Sie haben doch die Rente und brauchen dann doch nicht noch zusätzliche finanzielle Unterstützungen, oder?
EU-Rentneram 08.08.2017 | 17:48
Ich hätte gern eine rechtsverbindliche Auskunft, ob ein Studium in einem von mir gewählten Studienfach (anhand von Vorkenntnissen, Berufsberatungen und behinderungsbedingten Gegebenheiten) an einer nicht wohnortnahen (Studienfach hier nicht vorhanden) staatlichen Hochschule in Deutschland außerhalb des Netzwerkes der Rentenversicherung genehmigt werden könnte oder nicht. So ganz allgemein. Es geht nicht um die Frage, was ich sonst noch tun oder nicht tun könnte. Ich möchte das aber nicht in aller Öffentlichkeit erklären, warum wieso weshalb. Die Antwort: "Die Eingliederung auf den Arbeitsmarkt darf nur durch das Studium erfolgen können." ist etwas in der Richtung, was ich brauche als Antwort. Allerdings möchte ich die Antwort direkt vom Experten, keine Privatmeinungen, das hat auch seine Gründe. Ich habe auch schon auf der Webseite der Rentenversicherung gesucht nach Informationen dazu, aber nicht soviel finden können.
Nicht-Experteam 08.08.2017 | 18:53
Sie möchten von einem Experten Argumente um den Reha-Berater für Ihre Idee zu überzeugen. Das wird nicht funktionieren.
Fortitude oneam 08.08.2017 | 19:16
Hallo, dies ist ein öffentliches Forum, deshalb müssen Sie sich auch mit Privatmeinungen konfrontieren. Ob eine Expertenantwort hier im Forum rechtsverbindlich ist bezweifle ich. Gehen Sie auf Nummer sicher und bringen Ihr Anliegen schriftlich zu Papier und senden dies an die DRV. Dann erhalten Sie eine rechtsverbindliche Antwort. Mfg
EU-Rentneram 08.08.2017 | 19:28
Nein, das möchte ich nicht. Es ist besser, Sie fantasieren in mein Anliegen nicht etwas hinein, was ich nicht möchte. Es hat einen ganz anderen Hintergrund.
Zeldaam 08.08.2017 | 20:06
Auch ein Experte wird Ihnen im Rahmen dieses Forums keine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Mehr als eine allgemeine Auskunft, auf die Sie sich aber rechtlich nicht berufen können, wird es nicht werden. Hierzu müssen Sie sich direkt unter Nennung Ihrer Daten (u.a. Versicherungsnummer) schriftlich an die DRV wenden. MfG Zelda
KSCam 08.08.2017 | 20:46
Eine Rechtverbindliche Antwort erhalten Sie nur wenn Sie Ihren wunsch konkret bei Ihrer DRV beantragen, dann erhalten Sie eine Entscheidung, sei diese positiv oder negativ für Sie. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, dieses Forum wird nie individuell und verbindlich über Ihren Einzelfall entscheiden - wenn Sie das erwarten, haben Sie schlichtweg falsche Erwartungen. Ist so und nicht zu ändern. Und es ist auch in Ordnung wenn hier Menschen antworten, die nicht zum Expertendienst eingeteilt sind, vor allem weil alle Antworten die Sie bislang erhalten haben völlig korrekt und zielführend sind, Gute Nacht
Genervteram 09.08.2017 | 13:08
Sie möchten von einem Experten Argumente um den Reha-Berater für Ihre Idee zu überzeugen. Das wird nicht funktionieren.
Nein, das möchte ich nicht. Es ist besser, Sie fantasieren in mein Anliegen nicht etwas hinein, was ich nicht möchte. Es hat einen ganz anderen Hintergrund.
Bewahren Sie Ihr großes Geheimnis und akzeptieren Sie die gegebenen Antworten oder auch nicht. Etwas anderes werden Sie hier nicht erfahren!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026