Ich gehe ohne Abschläge in Rente mit 60 wegen Schwerbehinderung. Ich möchte 350 EUR hinzuverdienen. Darf ich, wenn ich nur einmal wöchentlich arbeite 5 Stunden am Stück arbeiten ?
15.08.2007, 13:30
von
doro
15.08.2007, 13:35
von
Schade
die Anzahl der Stunden ist egal - Sie müssen die 350 € einhalten.
15.08.2007, 13:39
von
doro
An Schade,
Danke für die schnelle Anwort. Ich habe allerdings leichte Zweifel, weil hier im Forum immer wieder davon gesprochen wurde, daß die Anzahl unter 3 Stunden täglich liegen muss. Ich wollte nur wissen, ob dies auch gilt, wenn man nur einen Tag die Woche arbeitet.
15.08.2007, 15:22
von
Batrix
Die Einhaltung der Arbeitszeit unter 3h täglich gilt nur für Renten wegen voller Erwerbsminderung, nicht aber für Altersrenten jeglicher Art.
21.08.2007, 09:47
Experten-Antwort