Hallo,
wie von „Max“ bereits angedeutet, könnte es zu einem Wegfall der EU-Rente oder einer Teilrente führen. Da dies aber wieder eine Ermessensentscheidung ist, kann hier im Forum keine abschließende Antwort gegeben werden. Steht der arbeitgeber bereits fest und die Art der Beschäftigung, die sie ausüben wird, dann sollte Ihre Bekannte aber unbedingt vorher beim Rentenversicherungsträger anfragen, ob ggfs. diese geplante Beschäftigung rentenschädlich wäre.