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Experten-Antwort

Stundengrenze Hinzuverdienst bei EU-Rente?

von Manhattan00721.05.2015 | 16:21
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, eine Bekannte ist Mitte 40 und aufgrund der Psyche seit 6 Jahren in befristeter und jetzt in unbefristeter EU-Rente. Damit sie dem Staat nicht ergänzend "anbetteln" muss möchte sie gerne probieren eine 450.00 EUR Beschäftigung auszuführen. Ob sie es schafft weiß sie noch nicht aber es ist in meinen Augen erstmal aller Ehren wert. Das Problem ist jetzt, dass sie von AG-Seite her im Monat 4-5 mal jeweils 8 Stunden am Stück Nachtdienst als Unterstützung arbeiten soll! Außer der Frage ob sie es geistig und körperlich überhaupt schafft stellt sich ihr die Frage, bzw. hat sie die Ängste, dass der Rententräger was gegen die Stunden "am Stück" hat. Weil vom Papier her bzw. der Begutachtung ist sie ja keine 3 Stunden / Tag Leistungs- bzw. arbeitsfähig! Ist das rechtens von ihrer Seite aus das zu probieren ohne das ihr direkt die Rente aberkannt wird? Kann ihr da vielleicht ein Strick durch gedreht werden oder meldet der AG nur die geringfügige Beschäftigung bzw. das monatliche Entgelt? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wie von „Max“ bereits angedeutet, könnte es zu einem Wegfall der EU-Rente oder einer Teilrente führen. Da dies aber wieder eine Ermessensentscheidung ist, kann hier im Forum keine abschließende Antwort gegeben werden. Steht der arbeitgeber bereits fest und die Art der Beschäftigung, die sie ausüben wird, dann sollte Ihre Bekannte aber unbedingt vorher beim Rentenversicherungsträger anfragen, ob ggfs. diese geplante Beschäftigung rentenschädlich wäre.

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2 Antworten

Maxam 21.05.2015 | 17:53
Hallo! Also eine volle Erwerbsminderungsrente wird nur bezahlt.....wenn man unter 3 h arbeitsfähig ist! Das steht ja so in der Gesetzgebung.....! Sie muss den Minijob bei der DRV melden! Nun kommt ein Fragebogen der vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.......wenn da dann steht Person A arbeitet 5 Tage im Monat 6-8 h .....so kann man sich mal überlegen ob nicht nur eine Teilrente ausreichen würde, da Person A ja vielleicht jeden Tag bis zu 6 h arbeiten kann! Also ist das recht problematisch für die Rente zu sehen......es kann gutgehen muss aber nicht! Bin mal gespannt was unser Experte Wolfgang dazu schreibt! Max
W*lfgnagam 22.05.2015 | 18:55
...copy&paste, warum Altbekanntes ständig wiederholen: "Lesen Sie dazu vielleicht diesen Beitrag, wo die Risiken liegen/was zulässig ist (besonders den letzten Eintrag): https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… " Gruß w. PS: Ihre Gesetzeskenntnisse/Rechtsauslegungen sind famos ;-)
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