Da wir jetzt schon fast Ende August sind und der Antrag bereits im Juni gestellt wurde, sollten Sie nach meiner Einschätzung doch schon mehr gehört und gesehen haben.
Da ich ohne nähere Kenntnis des Falls nichts Genaues sagen kann, würde ich Ihnen in der Tat eine Sachstandsanfrage, telefonisch oder schriftlich, empfehlen.
Mir ist kein Sachbearbeiter bekannt, der freiwillig eine Akte mehrere Monate liegen lässt. Schließlich wird seine Leistung insbesondere an der Bearbeitungsdauer gemessen. Ab vier Monaten Laufzeit wird es unangenehm für sie oder ihn.
Wenn bei Ihrer Frau nun noch weitere Gutachten erforderlich sind, hätte man die schon viel früher anfordern können.
Wenn eine Ablehnung zum Beispiel wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen er-sichtlich ist, hätten Sie auch schon lange den Bescheid haben können.