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Suche Erfahrungen zur Dauer von Antrag bis Entscheid

von Unwissender21.08.2008 | 20:57
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8 Antworten

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Hallo zusammen, miene Frau hat auf Anraten des Maßnahmeträgers einer Reha-Maßnahme einen Rentenantrag gestellt. Die Maßnahme mußte aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Der Antrag wurde im Juni gestellt, klar das jetzt noch keine Entscheidung gefällt wurde. Doch außer dem Eingangsschreiben haben wir seitdem nichts mehr von der RVA gehört. Gibt es hier eventuell Leute, die mir aus ihrer Erfahrung etwas zur Dauer vom Tag der Antragstellung bis zum Entscheid sagen können ? Bereits jetzt Danke Gruß, Unwissender

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da wir jetzt schon fast Ende August sind und der Antrag bereits im Juni gestellt wurde, sollten Sie nach meiner Einschätzung doch schon mehr gehört und gesehen haben.

Da ich ohne nähere Kenntnis des Falls nichts Genaues sagen kann, würde ich Ihnen in der Tat eine Sachstandsanfrage, telefonisch oder schriftlich, empfehlen.

Mir ist kein Sachbearbeiter bekannt, der freiwillig eine Akte mehrere Monate liegen lässt. Schließlich wird seine Leistung insbesondere an der Bearbeitungsdauer gemessen. Ab vier Monaten Laufzeit wird es unangenehm für sie oder ihn.

Wenn bei Ihrer Frau nun noch weitere Gutachten erforderlich sind, hätte man die schon viel früher anfordern können.

Wenn eine Ablehnung zum Beispiel wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen er-sichtlich ist, hätten Sie auch schon lange den Bescheid haben können.

7 Antworten

Keine Ahnungam 22.08.2008 | 07:32
Sicher nicht. Erfahrungsgemäß halten sich hier wenige Hellseher auf. Warum rufen Sie nicht einfach an?
Nixam 22.08.2008 | 08:11
Schade hat Recht: Zwischen 6 Monaten und 3 Jahren ist alles drin. Wir wissen leider nicht, ob das Rentenkonto Ihrer Ehefrau geklärt ist. Ausserdem wissen wir nicht, ob der Entlassungsbericht Ihrem Sachbearbeiter ausführlich genug erscheint, eine Entscheidung anhand nur dessen fällen zu können, ob Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt. Was helfen uns Spekulationen? Rufen Sie Ihren RV-Träger an und Sie erfahren den genauen für Sie - individuellen - Sachstand/Bearbeitungsdauer und brauchen sich nicht wilden Spekulationen hier im Forum hinzugeben. Nix
Schwerkrankeam 22.08.2008 | 09:15
3 Wochen und 3 Tage. Fall war ähnlich (abgebrochene Reha). Von anderen Betroffenen weiß ich, dass es ebenfalls schnell ging (nach 8 Wochen hatten ALLE den Rentenbescheid in Händen). Ich würde auch anrufen; habe persönlich nur gute Erfahrungen gemacht. Bitte Rentenversicherungs-Nummer bereit halten.
Schadeam 22.08.2008 | 07:51
Erfahrungswerte Einzelner werden Ihnen nichts nutzen. Da werden sie von 6 Wochen bis 6 Monaten alles hören und es gibt auch Fälle, die mit Widerspruch und Klage 2 oder 3 Jahre um die Rente kämpfen. Wenn die Sachlage eindeutig ist, geht es schnell, wenn hingegen Zusatzgutachten nötig sind oder gar "3 Ärzte 4 Meinungen haben", kann es lange dauern. Keiner weiß es.
.am 22.08.2008 | 19:58
Das ist deutlich zu lange um geduldig zu warten! Anrufen, Vorgesetzten verlangen, Verärgerung deutlich machen, wenn es keine plausible Erklärung gibt, notfalls jeden Tag nerven!
Schwerkrankeam 22.08.2008 | 21:25
@ ., warum sofort mit Pistolen auf Spatzen schießen? Ich persönlich habe drei Mal mit dem Sachbearbeiter der Rentenversicherung gesprochen. Das lief in freundlichem Ton ab und ich bekam jedes Mal (!) die gewünschte Auskunft. Am anderen Ende der Leitung sitzen auch nur Menschen und wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Gleich so rigoros vorzugehen, halte ich für vollkommen unnötig.
.am 24.08.2008 | 00:30
Eine intensive Nachfrage und die Mitteilung einer gewissen Verärgerung über eine derartig lange Wartezeit ohne Zwischennachricht ist in diesem Fall durchaus gerechtfertigt. Wenn es eine plausible Erklärung gibt, ist das ja OK. Wie aber kommen Sie dazu, zu unterstellen, die Nachfrage solle in unfreundlichem Ton erfolgen? Von Unfreundlichkeit und dem Schießen mit Kanonen auf Spatzen ist in meinem Beitrag keine Rede gewesen. Aufzuzeigen war jedoch, dass man sich auch nicht abwimmeln lassen darf.
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