Hallo ratlos,
die Verfahrensweise ist korrekt.
--> siehe auch Homepage der DRV
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/wieviel_duerfen_altersrentner_hinzuverdienen.html?cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=Hinzuverdienst+%C3%BCberschreiten
Sie können gegen der Bescheid wie durch meine Vorredner bereits mitgeteilt Widerspruch. Der Vorgang würde dann nochmal von der Widerspruchsstelle der DRV geprüft.
Und klären Sie ab, wie Ihr AG ihre Beschäftigung gemeldet hat.