Hallo Silvia,
bei Nachsorgeleistungen wurde sich grundsätzlich darauf verständigt, die Fristen für Beginn, Abschluss und Unterbrechung für die kommenden Monate aufzuheben, damit die Leistungen, die aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen werden mussten, zeitnah nachgeholt werden können.
Da diesbezüglich die genauen Verfahrensregelungen jedoch je nach Bundesland und Rentenversicherungsträger unterschiedlich ausfallen können, würde ich Ihnen empfehlen, sich zur Abklärung der Modalitäten direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.