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tägliche Arbeitszeit bei 50% Erwerbsminderung

von Kandesbunzlerin08.11.2007 | 22:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo alle zusammen, wie wirkt sich die Anerkennung einer 50% Erwerbsminderung auf die zulässige Arbeitszeit aus. Bezieht sich die Erwerbsminderung auf z.B. Wochenstunden, also max. 20 Stunden pro Woche? Oder bedeutet dies, dass max. 6 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Sind Konstellationen möglich, bei denen man bei einer 40 Stunden Woche Montags und Dienstags 8 Stunden und Mittwoch 4 Stunden arbeitet bei 50% Erwerbsminderurng? Etwas skuril die Frage, aber von praktischer Bedeutung. Viele Grüße

2 Antworten

???am 09.11.2007 | 09:26
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn man täglich nur noch zwischen 4 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Somit ist die von Ihnen (oder Ihrem Arbeitgeber) angedachte Arbeitszeitregelung theoretisch nicht möglich. Sollten Sie trotzdem die Arbeitszeit auf 2 1/2 Tage verteilen, wird die DRV prüfen, inwieweit Sie auf Kosten der Gesundheit arbeiten oder ob die Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit falsch war. Auf Kosten Ihrer Gesundheit können Sie auch ganztags arbeiten gehen, ohne das der Grundanspruch auf die Rente entfällt. Vergessen Sie aber nicht, auch auf die Hinzuverdienstgrenzen zu achten.
Schadeam 09.11.2007 | 07:12
die halbe EM Rente bekommt man, wenn man täglich 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. Bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell sollte der Rentner sich nicht wundern, wenn sich die Frage stellt, ob er nicht auch noch an einem dritten Tag 8 Stunden arbeiten könnte? Man sollte mit seiner Wahl der Arbeitszeit nicht allzu "dämlich" vorgehen und nicht Probleme heraufbeschwören, die man vermeiden kann. Warum wird nicht die einfache Variante (täglich 4 Stunden gewählt). Aber Pauschalregelungen gibt es da nicht, das sind Einzelfallentscheidungen.
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