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Teil EM-Rente

von cs03.04.2009 | 10:36
1056 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war im Januar zur Rente und dort wurde ich als Arbeitsunfähig mit der Empfehlung zur Teil EM-Rente entlassen. Mir wurde gesagt, dass die DRV nach erhalt des Rehaberichtes mich anschreiben wird und ich so lange für einen vollzeit Job arbeitsunfähig bin. Jetzt ist die Entlassung schon über 5 Wochen her und ich habe bisher kein Schreiben erhalten, gut meine Zuzahlung wollen sie auch noch nicht haben. Ich frage mich nun, ob ich weiter abwarten kann oder mich selber an die DRV wenden sollte? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach meiner Kenntnis erhalten die Versicherten eben nicht immer eine Mitteilung. Sollte die Rente in Ihrem Interesse liegen, kümmern Sie sich bitte darum.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

Du meine Güteam 03.04.2009 | 11:04
Greifen Sie zum Äußersten und rufen Sie an...
Katjaam 03.04.2009 | 20:07
ich war auch bei einer med Reha mit dem gleichen Ergebis wie Sie. Ich war letzen Sommer dort und bekam von der DRV auch keinen Bescheid. Auf meine Nachfrage hin, sagte man mir, dass ich einen Rentenantrag stellen müsse, von allein passiere gar nichts. Hab ich dann auch getan und nun warte ich nur noch auf das "Ergebnis". Also mein Tipp: nachfragen und Antrag stellen. Die Zeit läuft, die Bearbeitungszeiten sind lang und Krankengeld gibts ja nicht so lange. Viel Glück und alles Gute.
-_-am 03.04.2009 | 21:27
Wer Rente haben möchte, sollte selbst einen Antrag stellen. Dies gilt besonders, wenn das Krankengeld bald endet. Auch wenn Sie ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten würden, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gelten soll, müssen Sie einen formularmäßigen Rentenantrag dennoch stellen! Warum also auf die Aufforderung warten?
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