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Experten-Antwort

Teil-Erwerbsminderungsrente bei BU

von Bodo 5818.03.2017 | 10:06
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8 Antworten

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Hallo, mir wurde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aut Dauer zuerkannt. Weil ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und auch keine andere konkrete Tätigkeit zumutbar ist. (laut Schreiben der DRV). War Vorarbeiter in der Produktion und Tech. Holztrocknung. Ich möchte auf den Teilzeitarbeitsmarkt eine für mich geeignete Stelle Finden. Ich habe hier im Forum gelesen: wenn innerhalb eines Jahres ab Antragstellung keine Teilzeitstelle gefunden wird, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Dann kann man die Arbeitsmarktrente beantragen. Ist das so richtig??? Natürlich möchte ich eine Teilzeitstelle finden mit 480Euro komme auch ich nicht aus. Bin jetzt 59 Jahre und 50% Schwerbehindert, könnte am 1.Juli 2019 in Rente für Schwerbehinderte mit 10,8% abzug. Danke für Eure Antworten Bodo 58

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo 58,

die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund von Berufsunfähigkeit setzt voraus, dass Ihr Leistungsvermögen im bisherigen Beruf sowie in zumutbaren Verweisungstätigkeiten entsprechend herabgesetzt ist, so dass Sie lediglich in diesen Beschäftigungen nur noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können.

Betrachtet man jedoch den allgemeinen Arbeitsmarkt, läge Ihr Leistungsvermögen ggf. über dem Wert von 6 Stunden täglich und würde somit keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedingen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes käme nur dann in Frage, wenn Sie in jeder Beschäftigung nur maximal 6 Stunden täglich arbeiten könnten. Das ist aber bei Rentenempfängern, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit in diese teilweise Erwerbsminderungsrente eingestuft wurden, nicht der Fall.

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7 Antworten

Berthaam 18.03.2017 | 10:55
Eine "Arbeitsmarktrente" greift nicht bei "teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" Teilweise EM bei BU sagt 'nur' aus, dass Sie in Ihrem Hauotberuf nicht mehr arbeiten können. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Arbeitsmarkt gibt es nur, wenn Sie generell keine Tätigkeiten mehr über sechs Stunden ausüben können. Mit Ausnahme Ihres Hauptberufes sind sie - laut medizinischer Sachaufklärung - auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt mehr als sechs Stunden erwerbsfähig.
Berthaam 18.03.2017 | 11:02
anders formuliert: Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Arbeitsmarkt gibt es nur, wenn Sie - in allen Berufen nicht mehr mehr als sechs Stunden tätig sein könne UND - arbeitslos sind und keine Teilzeittätigkeit finden
Rentner Sputnikam 18.03.2017 | 12:03
So ist es. Ihre Hoffnungen sind leider unbegründet, zumal diese "Arbeitsmarktrenten" schon lange nicht mehr zeitgemäß sind. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Deutsche Rentenversicherung die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit übernimmt, indem sie quasi Arbeitslosengeld bezahlt. Ein Jahr lang arbeitslos zu sein ist keine Kunst. Das liegt aber nicht unbedingt an der "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" sondern oft an mangelhaften Bemühungen der (angeblich) Arbeitsuchenden.
Rentensputnikam 18.03.2017 | 13:18
Wieder so ein unsinniger Beitrag meines Namensnachahmers! Rentner Sputnik suchen Sie sich doch einen eigenen unverwechselbaren Namen. Dann kann man auch sofort entscheiden, Ihren Beitrag zu ignorieren, was für alle hier im Forum von Vorteil wäre.
Rentensputnik der Echteam 18.03.2017 | 13:46
Zitat von Rentner Sputnik anzeigenausblenden
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Arbeitsmarkt gibt es nur, wenn Sie - in allen Berufen nicht mehr mehr als sechs Stunden tätig sein könne UND - arbeitslos sind und keine Teilzeittätigkeit finden
So ist es. Ihre Hoffnungen sind leider unbegründet, zumal diese "Arbeitsmarktrenten" schon lange nicht mehr zeitgemäß sind. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Deutsche Rentenversicherung die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit übernimmt, indem sie quasi Arbeitslosengeld bezahlt. Ein Jahr lang arbeitslos zu sein ist keine Kunst. Das liegt aber nicht unbedingt an der "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" sondern oft an mangelhaften Bemühungen der (angeblich) Arbeitsuchenden.
Dem kann ich mich nur vollumfänglich anschließen! (Ignorieren Sie bitte den unqualifizierten Wortbeitrag meines Stalkers, der sich ebenfalls @Rentensputnik nennt. Der kann offenbar nur rumstänkern und andere Schreiber diskreditieren.) Schönes Wochenende!!
W*lfgangam 18.03.2017 | 17:59
Zitat von Bodo 58 anzeigenausblenden
Hallo Bodo58, so hart es klingt: Arbeitsamt, da Sie noch volles Leistungsvermögen für allgemeine Tätigkeiten haben und Ihren Leistungsanspruch zunächst dort aktivieren sollten. Ist das ausgereizt/Bezugsdauer ALG endet, bliebt nur Jobcenter und ALG 2, sofern diese Leistung wegen Bedürftigkeit möglich ist. Gruß w.
Bodo 58am 18.03.2017 | 16:57
Hallo Bertha, danke für die Antworten. Im Schreiben der DRV steht wörtlich: Ausgehend von einem Berufsschutz als Facharbeiter in der Beschäftigung als Vorarbeiter- Holztrocknung und Produktion- sind bei Ihnen- weder auf Facharbeiter- noch auf Anlernebene - Verweisungstätigkeiten ersichtlich, die sowohl gesundheitlich als auch sozial zumutbar wären. Da Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwar noch voll,jedoch im obigen Beruf nur noch unter sechs Stunden täglich arbeiten können, ist der Leistungsfall der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit seit dem 25.07.2016 eingetreten. Die DRV erkennt das Vorliegen von teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer ausgehend vom Eintritt eines Leistungsfalles am 25.07.2016, Rentenbeginn am 01.08.2016 an und erbringt die gesetzlichen Leistungen. Dann kommt mein Leistungsvermögen. Was sehr eingschränkt ist. Es obliegt der Bundesagentur für Arbeit und ihren Agenturen für Arbeit,Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Das wäre ja schön wenn ich noch einen Teilzeit- Job bekommen könnte. Und wenn nicht, wie kann es für mich weitergehen??
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