Hallo Bodo 58,
die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund von Berufsunfähigkeit setzt voraus, dass Ihr Leistungsvermögen im bisherigen Beruf sowie in zumutbaren Verweisungstätigkeiten entsprechend herabgesetzt ist, so dass Sie lediglich in diesen Beschäftigungen nur noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können.
Betrachtet man jedoch den allgemeinen Arbeitsmarkt, läge Ihr Leistungsvermögen ggf. über dem Wert von 6 Stunden täglich und würde somit keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedingen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes käme nur dann in Frage, wenn Sie in jeder Beschäftigung nur maximal 6 Stunden täglich arbeiten könnten. Das ist aber bei Rentenempfängern, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit in diese teilweise Erwerbsminderungsrente eingestuft wurden, nicht der Fall.