Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bodo 58,
die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund von Berufsunfähigkeit setzt voraus, dass Ihr Leistungsvermögen im bisherigen Beruf sowie in zumutbaren Verweisungstätigkeiten entsprechend herabgesetzt ist, so dass Sie lediglich in diesen Beschäftigungen nur noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können.
Betrachtet man jedoch den allgemeinen Arbeitsmarkt, läge Ihr Leistungsvermögen ggf. über dem Wert von 6 Stunden täglich und würde somit keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedingen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes käme nur dann in Frage, wenn Sie in jeder Beschäftigung nur maximal 6 Stunden täglich arbeiten könnten. Das ist aber bei Rentenempfängern, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit in diese teilweise Erwerbsminderungsrente eingestuft wurden, nicht der Fall.
Dem kann ich mich nur vollumfänglich anschließen! (Ignorieren Sie bitte den unqualifizierten Wortbeitrag meines Stalkers, der sich ebenfalls @Rentensputnik nennt. Der kann offenbar nur rumstänkern und andere Schreiber diskreditieren.) Schönes Wochenende!!Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Arbeitsmarkt gibt es nur, wenn Sie - in allen Berufen nicht mehr mehr als sechs Stunden tätig sein könne UND - arbeitslos sind und keine Teilzeittätigkeit findenSo ist es. Ihre Hoffnungen sind leider unbegründet, zumal diese "Arbeitsmarktrenten" schon lange nicht mehr zeitgemäß sind. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Deutsche Rentenversicherung die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit übernimmt, indem sie quasi Arbeitslosengeld bezahlt. Ein Jahr lang arbeitslos zu sein ist keine Kunst. Das liegt aber nicht unbedingt an der "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" sondern oft an mangelhaften Bemühungen der (angeblich) Arbeitsuchenden.
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