Ist es richtig, dass ich mit der Einstufung "Teil-Leistungsfähig - 3 - 6 Stunden" im Reha-Abschlußbericht nur das halbe ALG1 erhalte?
Ich dachte, das berechnet sich nach dem letzten Verdienst?
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung.Das Arbeitlosengeld wird,wie sie veilleicht wissen,von der Agentur für Arbeit gezahlt.Deswegen müssen sie sich logischerweise auch an die Agentur für Arbeit wenden,nicht an das Forum der Rentenversicherung.
@Frank G.
Wenn sie unter 6 Stunden arbeitsfähig sind, erhalten sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Das Arbeitsamt stockt das Einkommen auf für die Restverfügbarkeit. Das ist doch o.k.
@FF
Ihnen wünsche ich keine Krankheit an den Hals, eine Notsituation sehr wohl!
Hallo @Marie
>Wenn sie unter 6 Stunden arbeitsfähig sind, erhalten sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Das Arbeitsamt stockt das Einkommen auf für die Restverfügbarkeit. Das ist doch o.k.<
Diese Aussage trifft leider nicht zu !!
Im Gegenteil: Das Alogeld wird auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet was durchaus dazu führen kann, dass wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze die Rente in voller Höhe nicht gezahlt wird.
Agnes
@Falsches Forum,
Typ,Du nervst....
Sitzt den ganzen Tag am PC auf der Lauer,liest nur in diesem Forum mit und nervst mit Deinen Meldungen"Falsches Forum".
Vernünftige Aussagen zu machen bist Du nicht fähig.
Man,DAS NERVT.......
Hallo @Marie,
danke gleichfalls :-))
Hallo Agnes,
die Mindesthinzuverdienstgrenzen bei halber EU liegen bei 1058,40 (alte)/930,09 Euro (neue B-länder).
Das muss man erstmal stemmen mit einem halben Arbeitslosengeld.
Sollte kein Job gefunden werden, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente in Anspruch genommen werden.
Marie
Hallo falsches Forum!
Die Frage der Verfahrensweise bei halber Erwerbsunfähigkeitsrente und ALG1
gehört sehr wohl in dieses Forum!!!!
Was hier nicht hergehört sind SIE
Verdammter falscher Fuffziger
>>die Mindesthinzuverdienstgrenzen bei halber EU liegen bei 1058,40 (alte)/930,09 Euro (neue B-länder).
Das muss man erstmal stemmen mit einem halben Arbeitslosengeld<<
Das geht schneller als man denkt. Maßgebend ist nicht der Zahlbetrag des Alg1 sondern das der Leistung zugrunde liegende Bemessungsentgelt.
Agnes
@Agnes
Danke für die Info!
@Experte
Gehört schon hierher. Siehe Agnes Info bzgl. Bemessungsentgeld, welches bei der halben EU-Rente angerechnet wird und nicht wie falsch gedacht, das tatsächlich bezogene ALG.
Warum wird bei der Anrechnung des Hinzuverdienstes durch ALG die Bemessungsgrundlage und nicht das tatsächlich bezogene Geld berechnet?
Wird bei halber EU-Rente das halbe Bemessungsentgeld genommen? Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für Berechnungen der Abzüge?
Vielen Dank im voraus.
§ 96a SGB VI
"Ist es richtig, dass ich mit der Einstufung "Teil-Leistungsfähig - 3 - 6 Stunden" im Reha-Abschlußbericht nur das halbe ALG1 erhalte"
das war doch die Frage von Frank G.
Die Frage wie hoch das Arbeitslosengeld ist,kann doch hier niemand beantworten,oder sind wir hier im Forum der Agentur für Arbeit???
Wie dann noch Ihr folgender Satz zustande kommt,den Sinn werden wir wohl auch in 1000 Jahren nicht verstehen :
"Gehört schon hierher. Siehe Agnes Info bzgl. Bemessungsentgeld, welches bei der halben EU-Rente angerechnet wird und nicht wie falsch gedacht, das tatsächlich bezogene ALG"
Was hat das mit der Frage von Frank G.zu tun,der die Höhe des Arbeitslosengeldes angefragt hat??????
Das nicht das tatsächlich gezahlte,sondern nur die Bemessungsgrundlage als Anrechnungstatbestand gilt stand noch gar nicht zur Debatte,also jedenfalls nicht beim Fragesteller.
Herzlichen Dank für die Info!
Dann ist das so, wenn auch nicht begreifbar.