Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Teil-Leistungsfähig

von Frank G.13.02.2010 | 12:46
1598 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ist es richtig, dass ich mit der Einstufung "Teil-Leistungsfähig - 3 - 6 Stunden" im Reha-Abschlußbericht nur das halbe ALG1 erhalte? Ich dachte, das berechnet sich nach dem letzten Verdienst?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich mit dieser Frage bitte direkt an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

13 Antworten

Falsches Forumam 13.02.2010 | 16:57
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung.Das Arbeitlosengeld wird,wie sie veilleicht wissen,von der Agentur für Arbeit gezahlt.Deswegen müssen sie sich logischerweise auch an die Agentur für Arbeit wenden,nicht an das Forum der Rentenversicherung.
Marieam 13.02.2010 | 18:28
@Frank G. Wenn sie unter 6 Stunden arbeitsfähig sind, erhalten sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Das Arbeitsamt stockt das Einkommen auf für die Restverfügbarkeit. Das ist doch o.k. @FF Ihnen wünsche ich keine Krankheit an den Hals, eine Notsituation sehr wohl!
Agnesam 14.02.2010 | 09:56
Hallo @Marie >Wenn sie unter 6 Stunden arbeitsfähig sind, erhalten sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Das Arbeitsamt stockt das Einkommen auf für die Restverfügbarkeit. Das ist doch o.k.< Diese Aussage trifft leider nicht zu !! Im Gegenteil: Das Alogeld wird auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet was durchaus dazu führen kann, dass wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze die Rente in voller Höhe nicht gezahlt wird. Agnes
Falsches Forumam 14.02.2010 | 12:03
Hallo @Marie, danke gleichfalls :-))
Genervtam 14.02.2010 | 11:58
@Falsches Forum, Typ,Du nervst.... Sitzt den ganzen Tag am PC auf der Lauer,liest nur in diesem Forum mit und nervst mit Deinen Meldungen"Falsches Forum". Vernünftige Aussagen zu machen bist Du nicht fähig. Man,DAS NERVT.......
Marieam 14.02.2010 | 18:26
Hallo Agnes, die Mindesthinzuverdienstgrenzen bei halber EU liegen bei 1058,40 (alte)/930,09 Euro (neue B-länder). Das muss man erstmal stemmen mit einem halben Arbeitslosengeld. Sollte kein Job gefunden werden, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente in Anspruch genommen werden. Marie
uweam 14.02.2010 | 23:48
Hallo falsches Forum! Die Frage der Verfahrensweise bei halber Erwerbsunfähigkeitsrente und ALG1 gehört sehr wohl in dieses Forum!!!! Was hier nicht hergehört sind SIE Verdammter falscher Fuffziger
Agnesam 15.02.2010 | 08:36
>>die Mindesthinzuverdienstgrenzen bei halber EU liegen bei 1058,40 (alte)/930,09 Euro (neue B-länder). Das muss man erstmal stemmen mit einem halben Arbeitslosengeld<< Das geht schneller als man denkt. Maßgebend ist nicht der Zahlbetrag des Alg1 sondern das der Leistung zugrunde liegende Bemessungsentgelt. Agnes
Marieam 15.02.2010 | 14:55
@Agnes Danke für die Info! @Experte Gehört schon hierher. Siehe Agnes Info bzgl. Bemessungsentgeld, welches bei der halben EU-Rente angerechnet wird und nicht wie falsch gedacht, das tatsächlich bezogene ALG.
Marieam 15.02.2010 | 15:06
Warum wird bei der Anrechnung des Hinzuverdienstes durch ALG die Bemessungsgrundlage und nicht das tatsächlich bezogene Geld berechnet? Wird bei halber EU-Rente das halbe Bemessungsentgeld genommen? Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für Berechnungen der Abzüge? Vielen Dank im voraus.
Gesetzliche Grundlageam 16.02.2010 | 10:25
§ 96a SGB VI
Häh???am 16.02.2010 | 14:25
"Ist es richtig, dass ich mit der Einstufung "Teil-Leistungsfähig - 3 - 6 Stunden" im Reha-Abschlußbericht nur das halbe ALG1 erhalte" das war doch die Frage von Frank G. Die Frage wie hoch das Arbeitslosengeld ist,kann doch hier niemand beantworten,oder sind wir hier im Forum der Agentur für Arbeit??? Wie dann noch Ihr folgender Satz zustande kommt,den Sinn werden wir wohl auch in 1000 Jahren nicht verstehen : "Gehört schon hierher. Siehe Agnes Info bzgl. Bemessungsentgeld, welches bei der halben EU-Rente angerechnet wird und nicht wie falsch gedacht, das tatsächlich bezogene ALG" Was hat das mit der Frage von Frank G.zu tun,der die Höhe des Arbeitslosengeldes angefragt hat?????? Das nicht das tatsächlich gezahlte,sondern nur die Bemessungsgrundlage als Anrechnungstatbestand gilt stand noch gar nicht zur Debatte,also jedenfalls nicht beim Fragesteller.
Marieam 16.02.2010 | 15:19
Herzlichen Dank für die Info! Dann ist das so, wenn auch nicht begreifbar.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026