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Teilauszahlung Gesetzlichen Rentenversicherung

von Helmut Diem21.02.2009 | 13:19
2494 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Meine Frage kann man eine Teilauszahlung der gestzlichen Rentenversicherung vornehmen. Ich bedanke mich für die Antwort. mfg. Helmut Diem

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr Diem,

eine Teilauszahlung von zu Recht gezahlten Beiträgen ist nicht möglich. Sollten die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sein ( z.B. freiwillige Beitragszahlung, obwohl Pflichtversicherung vorliegt), werden sie natürlich erstattet.

Falls Sie Teilrentenbezug meinen:

Wenn Sie noch eine Beschäftigung über 400,-€ monatlich ausüben und bereits einen Rentenanspruch haben, können Sie eine Teilrente beantragen und im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen weiterarbeiten.

Zum Thema Beitragserstattung, welche nur bei einem eingeschränkten Personenkreis möglich, hat sab bereits Ausführungen gemacht.

2 Antworten

sabam 21.02.2009 | 16:00
Ich weiß zwar nicht genau, was Sie unter "Teilauszahlung" verstehen, aber ich vermute mal, Sie wollen einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück. Dann lautet die Antwort definitiv nein. Unter den Voraussetzungen des § 210 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__210.html) ist eine vollständige Beitragserstattung möglich, mit der auch ALLE Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erlöschen, eine andere Variante gibt es nicht.
PISAam 21.02.2009 | 18:09
Natürlich ist eine Teilauszahlung nicht möglich.Die gesetzliche Rentenversicherung ist doch keine Lotterie!!
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