Sehr geehrter Herr Diem,
eine Teilauszahlung von zu Recht gezahlten Beiträgen ist nicht möglich. Sollten die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sein ( z.B. freiwillige Beitragszahlung, obwohl Pflichtversicherung vorliegt), werden sie natürlich erstattet.
Falls Sie Teilrentenbezug meinen:
Wenn Sie noch eine Beschäftigung über 400,-€ monatlich ausüben und bereits einen Rentenanspruch haben, können Sie eine Teilrente beantragen und im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen weiterarbeiten.
Zum Thema Beitragserstattung, welche nur bei einem eingeschränkten Personenkreis möglich, hat sab bereits Ausführungen gemacht.