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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung und Restrukturierung

von Elly Schlicht06.11.2015 | 07:49
806 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe seit 7 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite 22 Stunden. Der Konzern fährt aktuell wieder eine massive Restrukturierungsrunde, die mich sehr belastet und mich zeitweise arbeitsunfähig macht. Unter welchen Bedingungen kann mit 52 einen Antrag auf die volle Rente stellen und von einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Weile zehren? Wenn es mir in einem Jahr wieder besser ginge , dürfte ich dann unter Verzicht auf einen Teil der Rente wieder arbeiten? Würde die aktuelle Hinzuverdienstgrenze aus ehemals besseren Zeiten erhalten bleiben oder irgendwie neu berechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antrag auf volle Erwerbsminderung kann unabhängig vom Alter von Ihnen gestellt werden. Im Rentenverfahren wird dann die Rentenversicherung Ihr Restleistungsvermögen bzw. Ihre Leistungseinschränkung bestimmen und über den Antrag entscheiden. Tritt zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzu, weil sich zum Beispiel der Gesundheitszustand der Versicherten verschlechtert hat, sind die Entgeltpunkte zur Errechnung der Hinzuverdienstgrenzen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung abgestellt auf den (neuen) Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung neu zu ermitteln. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut des § 96a Abs. 2 Nr. 3 SGB VI, nach dem bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf die Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung abzustellen ist. Sollte Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden und sich nach einer Zeit Ihr Gesundheitszustand verbessern, ist natürlich ein Wiedereinstieg ins Berufsleben Ihre individuelle Entscheidung.

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1 Antworten

Schadeam 06.11.2015 | 09:00
Ganz einfach:die volle EM Rente beantragen Sie, wenn Sie sich für voll EM halten, also der Ansicht sind nur noch unter 15 Stunden pro Woche arbeiten zu können. Solange Sie 22 Stunden arbeiten können, sind Sie kaum voll erwerbsgemindert.
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