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Teilerwerbsminderung

von Teilrentner21.05.2017 | 20:24
1006 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen , ich habe meine Teilrente bewilligt bekommen für einen Zeitraum , nach diesen Zeitraum oder 3 Monate bevor diese abläuft sollte ich einen neuen Antrag stellen wenn sich meine Situation nicht geändert,gebessert hätte. Dieses ist äußerst Unwahrscheinlich da es sich um eine Lähmung in Bein handelt , der Nerv müsste wieder zusammen wachsen , was aber wie gesagt nach 12 Monate unwahrscheinlicher wird. Nun zu meiner Frage , die Kasse hat mir meine Teilrente 50% der Vollerwerbs-rente ausgerechnet. Diese erhalte ich nun monatlich , ich arbeite noch 5 Std am Tag in meiner alten Firma. Da ich ja weiterhin in die RV einzahle , würde ich gerne Fragen ob die Teilrente angepasst wird , oder ist diese schon auf dem Stand als wäre ich 63 Jahre? Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2017 | 08:38

Hallo Teilrentner,

in Ihrer Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Dabei wurde die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr mit einem Durchschnittswert aus allen bisherigen Zeiten bewertet.

Dass sich die Erwerbsminderungsrente bei einer eventuellen Weitergewährung nicht ändern wird, hat aber zunächst einen anderen Grund: Sollte nach Ablauf der Frist eine Weiterzahlung bewilligt werden, handelt es sich nicht um einen neuen Leistungsfall, sondern nur um eine "Verlängerung". Und in eine EM-Rente können immer nur die Entgeltpunkte einfließen, die bis zum Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) erwirtschaftet wurden. Allein wegen einer Weitergewährung ändert sich also die Rentenhöhe nicht.

Die Entgeltpunkte, die Sie mit der aktuellen Beschäftigung neben der Rente erarbeiten, können erst bei einem neuen Leistungsfall berücksichtigt werden, also wenn Sie in die Altersrente wechseln oder falls eine Verschlechterung und damit die volle Erwerbsminderung eintreten sollte. Dann würden die Entgeltpunkte zu dem Zeitpunkt neu berechnet, wobei für die Zeit der teilweisen EM-Rente - vereinfacht gesagt - der bessere Wert entweder aus der Zurechnungszeit oder aus der Beschäftigung einfließt.

6 Antworten

Teilrentneram 24.05.2017 | 18:53
Erst einmal Danke für die passende Antwort , dieses hatte ich mir auch so gedacht. Nun ist es ja so , das ich irgendwo gelesen habe das es ab 2018 eine Neue Berechnung geben wird. Das es Stufenweise bis 65 Jahren hochgerechnet wird , was jetzt ja bis 62 Jahren geschieht. Gilt die Berechnung auch für alte Teilerwerbsrenten oder nur die ab 2018? Was für ein Mehrbetrag würde es geben bei einer halben Teilerwerbsrente von 500 Euro netto? Danke
Teilrentneram 24.05.2017 | 18:53
Erst einmal Danke für die passende Antwort , dieses hatte ich mir auch so gedacht. Nun ist es ja so , das ich irgendwo gelesen habe das es ab 2018 eine Neue Berechnung geben wird. Das es Stufenweise bis 65 Jahren hochgerechnet wird , was jetzt ja bis 62 Jahren geschieht. Gilt die Berechnung auch für alte Teilerwerbsrenten oder nur die ab 2018? Was für ein Mehrbetrag würde es geben bei einer halben Teilerwerbsrente von 500 Euro netto? Danke
Teilrentneram 24.05.2017 | 20:28
. Und manche müssen zu allen ihren Sch... schreiben. Kopfschüttel , warum sie überhaupt solch einen Kommentar loslassen.
Rentensputnikam 24.05.2017 | 20:07
Wenn Sie die Suchfunktion nutzen würden, wäre Ihnen aus zahlreichen Threads bekannt, dass die Neuerungen nur für Neu- und nicht für Bestandsrentner geplant sind!
Grokoam 25.05.2017 | 17:25
Wenn Sie die Suchfunktion nutzen würden, wäre Ihnen aus zahlreichen Threads bekannt, dass die Neuerungen nur für Neu- und nicht für Bestandsrentner geplant sind!
. Und manche müssen zu allen ihren Sch... schreiben. Kopfschüttel , warum sie überhaupt solch einen Kommentar loslassen.
Na schüttelst Du noch.
Rentensputnik am 25.05.2017 | 20:54
Wenn Sie die Suchfunktion nutzen würden, wäre Ihnen aus zahlreichen Threads bekannt, dass die Neuerungen nur für Neu- und nicht für Bestandsrentner geplant sind!
. Und manche müssen zu allen ihren Sch... schreiben. Kopfschüttel , warum sie überhaupt solch einen Kommentar loslassen.
Warum reagieren Sie so unverhältnismäßig? Nur weil Ihnen jemand die Wahrheit sagt und Sie sich ertappt fühlen, bleibt es doch die Wahrheit oder wissen Sie nicht, wie man die Suchfunktion bedient? Im Übrigen bleibt es auch bei der Aussage, dass die geplanten Neuerungen nur die Neurentner betreffen, ob Ihnen das nun passt oder auch nicht.
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