Hallo Klaus Fuchs,
mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüft Ihr Rentenversicherungsträger, ob bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Für die Beantwortung dieser medizinischen Frage kommt es auf die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich nicht an. Allerdings kann z.B. bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung die Ausübung einer Beschäftigung dazu Führen, dass Ihre Rente im Rahmen der Einkommensanrechnung dann nur noch als Teilrente geleistet wird.