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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von klaus Fuchs26.04.2014 | 15:02
848 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, stelle gerade meinen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente. Habe einen GDB von 80 % und eine chronische nervernerkrankung.. Frage; Um diese Teilerwerbsminderungsrente zu erhalten, muss ich da zwingend einer Beschäftigung nachgehen?. Habe vor nicht mehr zu arbeiten, kann aber wg. fehlender Jahre keine vorzeitige rente beantragen.. bin Jahrgang 1954. Danke für Eure einschätzung! LG Klaus aus Nürnberg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Fuchs,

mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüft Ihr Rentenversicherungsträger, ob bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Für die Beantwortung dieser medizinischen Frage kommt es auf die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich nicht an. Allerdings kann z.B. bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung die Ausübung einer Beschäftigung dazu Führen, dass Ihre Rente im Rahmen der Einkommensanrechnung dann nur noch als Teilrente geleistet wird.

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1 Antworten

W*lfgangam 26.04.2014 | 18:21
Hallo klaus Fuchs, eine 'nur' Teil-Erwerbsminderungsrente kann man nicht beantragen - der Antrag lautet schlicht auf Erwerbsminderungsrente. Ob dann volle/teilweise/keine Erwerbsminderung vorliegt, stellt der med. Dienst der DRV fest - ggf. nach gerichtlicher Nachprüfung. > kann aber wg. fehlender Jahre keine vorzeitige rente beantragen.. Hmm, wenn Sie in den letzten 5 Jahren keine 36 Monate an Pflichtbeiträgen haben, wäre der Antrag 'eh zwecklos. Vielleicht suchen Sie mal die nächste Beratungsstelle auf, um das grundsätzlich zu klären. Gruß w.
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