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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Herbert grabowsk26.07.2018 | 15:46
358 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin rückwirkend zum 01.04.2018 teilerwerbsminderungsfaehig aber krankgeschrieben. Ist es richtig das ich jetzt nur 600 Euro bekomme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert grabowsk,

wie Sie den bisherigen Antworten bereits entnehmen können, reichen die von Ihnen gemachten Angaben nicht aus, um die von Ihnen gestellte Frage hineichend beantworten zu können. Ohnehin wird es schwierig, im Rahmen dieses Forums zu beurteilen, ob die Rentenhöhe zutreffend festgestellt wurde. Wenn Sie Zweifel an der bei Ihnen durchgeführten Rentenberechnung haben, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenbescheid an einen Auskunfts- und Beratungsdienst Ihres Rentenversicherungsträgers wenden und sich dort individuell beraten lassen. Dort kann man auch direkter und konkreter auf Ihre Fragen und Zweifel eingehen, als dies in diesem Forum möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Hubertusam 26.07.2018 | 16:51
Ich glaube schon das es richtig ist. Warum nur 600 Euro in der Woche?
KSCam 26.07.2018 | 17:14
Wer - um himmels willen - so Ihnen diese Frage denn vernünftig beantworten können? Wenn Sie Zweifel haben lassen Sie sich den Bescheid über die Teil EM Rente von der DRV Beratungsstelle erklären. Im Forum weiß doch niemand ob das so richtig ist. Aber wenn Sie eine Teilrente von 600 € bekommen, müsste die Vollrente bei 1200 € liegen, das liegt nicht so außerhalb jeder Realität, dass es nicht stimmen kann. PS: Warum versenden wir eigentlich jährlich die Renteninformation?
Herbert grabrawowskiam 26.07.2018 | 17:21
Haben vom 16.06.2018 bis 31.07.2018 teilerwersmi derungsrentenzahlung bekommen trotz ku
Fastrentneram 26.07.2018 | 20:10
Ihre Informationen sind für eine sinnvolle Antwort nicht ausreichend. Wenn Sie Ihren Rentenbescheid nicht verstehen, wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen sich dort den Sachverhalt erklären.
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