Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente- Auswirkung auf Altersrente

von Anna08.08.2018 | 08:53
1420 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe seit 4 Jahren eine unbefristete EMR. Ich bin 51 Jahre alt. Wenn später einmal die volle unbefristete Rente in eine unbefristete Teilweise EMR umgewandelt wird und ich eine Teilzeitarbeit schaffe, verdiene ich viel weniger als vor Eintritt der Erwerbsminderung. Meine Altersrente wird viel geringer sein, als wenn ich durch den Bestandsschutz den Betrag der vollen unbefristete EMR als Altersrente erhalten würde. Wenn ich es schaffen würde später Teilzeit zu arbeiten , aber nur geringe Beiträge in die RV einzahle, müsste ich damit zurecht kommen, dass meine Altersrente sehr gering ist? Ich bin froh über die finanzielle Absicherung durch die EMR. Gleichzeitig ist es sehr schwer für mich nicht mehr arbeiten zu können, weil mir soziale Kontakte und Struktur fehlen. Ich finde gegenwärtig auch keinen Minijob, den ich mit meinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausfüllen kann. Ich bin weiter in Behandlung und kämpfe darum, dass es mir langfristig besser geht. Und ich suche immer wieder nach einer langfristigen Lebensperspektive, die anders ist als meine Lebenssituation jetzt. Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Aber ich würde mich freuen , wenn ich später eine Teilzeitarbeit schaffe. Ich möchte halt aber auch wissen, ob es stimmt was ich dahingehend glaube, was dies für mein Alter bedeutet. Danke schon im Voraus für Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2018 | 08:24

Hallo Anna,

den Ausführungen von Rosebud kann in vollem Umfang entsprochen werden. Bei einem nahtlosen Übergang der vollen EM-Rente in teilweise EM-Rente in Altersrente bleibt der Besitzschutz weiterhin bestehen, sodass Sie mindestens die volle EM-Rente als Altersrente erhalten. Weitere Beitragszahlungen nach Erwerbsminderungsrentenbeginn wirken sich lediglich in 2 Fällen aus:

1. Fall:

Die Beitragszahlungen treffen mit der sogenannten Zurechnungszeit zusammen. Bei der sogenannten Zurechnungszeit wird Ihnen ihr Durchschnittsentgeltpunktewert Ihres gesamten Versicherungslebens zugrunde gelegt. Sobald Ihre jetzigen Einzahlungen über Ihrem individuellen Durchschnittswert liegen, wirken sich diese auch auf die spätere Altersrente positiv aus. Wenn nicht, hat dies keine Auswirkung.

2. Fall

Die Beitragszahlung erfolgt nach der Zurechnungszeit. Dann wirken sich die Beiträge in voller Höhe aus.

6 Antworten

Bechtiam 08.08.2018 | 10:15
Hallo Anna, Altersrente wird gezahlt auf Basis der erworbenen EP (Entgeltpunkte). Die EMR wird mittels Zurechnungszeit berechnet. Hier werden fiktiv Punkte gutgeschrieben. Wenn Sie jetzt nur noch eine tlws. EMR beantragen, (falls das med. Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass Sie 3-6 Std. wieder dem Beruf/allgem. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen), entfällt die Hälfte der EMR und Sie erwerben weiter EP. Im Ergebnis wird es so sein, dass Sie weniger EP am Ende des Berufslebens haben werden, als Sie durch die Zurechnungszeit fiktiv bekommen haben, sofern Sie eine volle Stelle hatten bzw. den Durchschnittsverdienst hatten. Auch werden Sie später, bei Eintritt in die Regelaltersrente erheblich höher dann besteuert, ein nicht zu vergessener Aspekt.
Perspektuveam 08.08.2018 | 11:31
Hallo Anna, Sie waren 47 Jahre jung als Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Das sind 15 Jahre Zurechnungszeit ( EGP? ). Wieso sind Sie mit Ihrer Lebenssituation nicht zufrieden? Zur Zeit kämpfen ja noch mit Ihrer Gesundheit. Wenn Sie einigermaßen wieder gesund sind, dann versuchen Sie es erstmal mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Grüße
rosebudam 08.08.2018 | 13:43
Zitat von Bechti anzeigen
Naja, fast richtig! Für den verunsicherten Fragesteller mal zur Klarstellung: Sollten Sie - wie beschrieben - nahtlos im Rentenbezug stehen (z. B. Rente wegen voller EM -> Rente wegen teilweiser EM -> Altersrente) haben Sie gemäß § 88 Abs. 1 SGB VI bei jedem Wechsel der Rentenart einen "Entgeltpunktebesitzschutz". Dies führt dazu, dass Ihre Altersrente nicht niedriger als die derzeitig gezahlte Rente wegen voller EM werden kann. Im Gegenteil wird der Zahlbetrag mindestens das Doppelte der unmittelbar zuvor gezahlten Rente wegen teilweiser EM betragen. Auch die Aussagen zur Besteuerung sind bei angenommenem nahtlosen Rentenbezug falsch.
Anna am 08.08.2018 | 18:30
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke ich habe jetzt auch das Grundprinzip verstanden. Das hilft mir wirklich sehr. Ich bin auch grundsätzlich froh über die unbefristete EMR, hatte in meiner Frage aber erklärt , warum es trotzdem schwer für mich ist, mit der Situation zurecht zu kommen. Ja und ein Ehrenamt wäre ein erster wichtiger Schritt, wenn es mir gesundheitlich besser geht. Und es ist richtig. Meine fiktive Frage bezieht sich auf den nahtlosen Bezug von Voller EMR > Teil- EMR> bis zur Altersrente. Danke noch mal für alle die mir geantwortet haben.
Majöam 09.08.2018 | 12:46
Ich habe das irgendwie nicht verstanden. Auch ich erhalte eine TEMR. ich habe meine Stunden reduziert und erhalte Gehalt. ist es denn so, wenn das Gehalt nicht über das Gehalt vor der TEMR geht, kann ich keine Zusätzlichen Endgeldpunkte erreichen? HAbe ich das richtig verstanden?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026