Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anna,
den Ausführungen von Rosebud kann in vollem Umfang entsprochen werden. Bei einem nahtlosen Übergang der vollen EM-Rente in teilweise EM-Rente in Altersrente bleibt der Besitzschutz weiterhin bestehen, sodass Sie mindestens die volle EM-Rente als Altersrente erhalten. Weitere Beitragszahlungen nach Erwerbsminderungsrentenbeginn wirken sich lediglich in 2 Fällen aus:
1. Fall:
Die Beitragszahlungen treffen mit der sogenannten Zurechnungszeit zusammen. Bei der sogenannten Zurechnungszeit wird Ihnen ihr Durchschnittsentgeltpunktewert Ihres gesamten Versicherungslebens zugrunde gelegt. Sobald Ihre jetzigen Einzahlungen über Ihrem individuellen Durchschnittswert liegen, wirken sich diese auch auf die spätere Altersrente positiv aus. Wenn nicht, hat dies keine Auswirkung.
2. Fall
Die Beitragszahlung erfolgt nach der Zurechnungszeit. Dann wirken sich die Beiträge in voller Höhe aus.
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