Wieso denn jetzt Jobcenter? Von ALG2 steht da aber jetzt doch gar nichts?[/quote]
Für den Zeitraum, in dem sich die rückwirkend bewilligte EM-Rente mit dem bereits bezahlten ALG 1 überschneidet, hat die Arbeitsagentur Anspruch auf den EM-Rentenbetrag (lt. Ihrer Angaben 1.111,00 EUR mtl.) Da aus Ihren Angaben nicht hervorgeht, ab wann genau Sie ALGI bezogen haben, kann von hier aus nicht beantwortet werden, ob aus Ihrem Guthaben etwas übrig bleibt. Aber das sollten Sie nun auch einfach selbst errechnen können :-)
Sobald die Arbeitsagentur Kenntnis davon hat, dass Sie EM-Rente (50%) erhalten, gelten Sie auch nicht mehr als 100%-Arbeitsfähig. Demnach dürfte das Ihnen zustehende ALG 1 zukünftig entsprechend gekürzt werden, denn 100% ALG 1 und 50 % EM-Rente widerspricht sich, da Sie entweder voll Arbeitsfähig sind oder eben nicht.
Mit neuem Bescheid von der Arbeitsagentur über den zukünftigen Betrag des Anspruches auf (gekürztes) ALG 1 können Sie dann errechnen, ob Sie im Sinne der EM-Rente den erlaubten Hinzuverdienstbetrag (ca. 15.000 EUR pro Jahr, genauer Betrag siehe Experten-Antwort!!!) übersteigen werden.
Sofern Ihnen hierzu noch etwas unklar sein sollte, sollten Sie sich von einem Sozialverband (z.B. VdK oder SozVD) beraten lassen, da sich hier Ansprüche gegenüber zwei Sozialversicherungsträgern vermischen und in diesem Forum nur die rentenrechtliche Seite betrachtet werden kann.
Viel Erfolg und Gute Besserung!
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Also irgendwas stimmt hier nicht. Ich erhalte keine EM-Rente sondern Teilerwerbsminderungsrente. Oben im Chatverlauf wurde gesagt das hier andere Hinzuverdienstgrenzen liegen. Ist hier jemand der das Thema auflösen kann ? Zur Info, ich erhalte jetzt kein ALG1 mehr (auch nicht ALG2)