Hallo Hannover,
die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildungsmaßnahme führt nicht zum Wegfall der Erwerbsminderungsrente. Üben Sie allerdings eine Dauerbeschäftigung von mehr als 6 Stunden/Tag aus, führt dies regelmäßig zu einer Überprüfung. Siehe hierzu aber: http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_43R3.1