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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente / Vertrauensschutz

von Louise26.03.2016 | 16:00
1504 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe am 28.12.15 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich kann in meinem beratenden Beruf, der extreme Anforderungen an die persönliche Kompetenz stellt, wegen einer mittelschweren / schweren Depression nicht mehr arbeiten. Ich bin 1960 geboren, eigentlich sollte die Vertrauensschutzregelung gelten. Für meinen Beruf benötigt man einen Hochschulabschluss, ich wurde außertariflich bezahlt. Mein Ziel ist es, die Teilerwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zu bekommen. Durch das Lesen vieler Forumsbeiträge habe ich die Sorge, dass diese VErtrauensschutzregelung nur auf dem Papier besteht. Auch mein Therapeut meint, das gäbe es nicht wirklich. Entweder volle Erwerbsminderung oder keine. Was meinen die Experten dazu?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Louise,

Ihr Therapeut sollte sich mit pauschalen unrichtigen Auskünften lieber nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Er kann richtig liegen, er kann aber auch völlig daneben liegen.

KSC hat die Problematik recht anschaulich dargestellt.

Pauschale Auskünfte zur "alten Berufsunfähigkeitsrente" sind schwierig, das Spektrum ist weit gefächert. Es kommt auf den gelernten und ausgeübten tatsächlichen Beruf, auf die individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie auf noch mögliche und zumutbare alternative Jobeinsatzmöglichkeiten an.

Die Rentenversicherungsträger werden jeden Einzelfall bestmöglich bewerten und beurteilen. Aber -entgegen der Aussage Ihres Therapeuten- ergebnisoffen. Natürlich gibt es Fälle, die abgelehnt bzw. zurückgewiesen werden. Es gibt aber auch viele Fälle, wo eine entsprechende Rente gezahlt wird.

Aber hier jetzt im Vorfeld irgendwie eine Bewertung/Einschätzung vornehmen, das wird leider nicht möglich sein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Louise,

bitte die Entscheidung abwarten.

Sollte diese ggf. ablehnend ausfallen, dann bitte unbedingt die Ablehnungsgründe genau hinterfragen. Fälle wo es um die Bewertung und Beurteilung eines Gesundheitszustandes geht, sind nicht einfach und lassen immer Diskussionsspielräume. Ggf. ist ein Widerspruch ein überlegenswertes Mittel. Davor sollte man keine Angst haben. Auch die rentenversicherung ist nicht unfehlbar.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 26.03.2016 | 19:16
Klar gibt es diese Regelung, da wird kein Experte was anderes sagen! Aber es gibt Berufe / Erkrankungen bei denen das einfach zu beurteilen ist und eben auch andere. Ein Schreiner der eine Hand nicht benutzen kann, ein Bäcker mit Mehlallergie, ein Friseur mit Allergien gegen Kosmetika, können im Beruf nicht mehr, aber woanders sehr wohl arbeiten. Was machen Sie denn genau, in welchem Bereich? Nehme ich mich als Beispiel, ich mache zu 90% Rentenberatungen - bin ich dazu nicht mehr in der Lage weil ich die "extrem hohen Herausforderungen an meine Kompetenz" nicht mehr meistern kann, dann heißt das eben noch lange nicht, dass ich überhaupt keinen Verwaltungsjob im Bereich der Rentenversicherung machen kann. Somit wird für mich das "alles oder nichts" gelten: entweder ich kann in der Verwaltung arbeiten, dann muss in der Behörde eine neue Aufgabe her, oder ich kann überhaupt gar nichts mehr arbeiten, dann bin ich ein Rentenfall. Eine Berufsunfähigkeitsrente weil ich nicht mehr beraten kann (Begründung: jeder Kunde nervt unendlich und deshalb bin ich depressiv oder werde gewalttätig), schließe ich aus - ich bräuchte dann den Verwaltungsjob ohne "nervige Kunden"......und solche Jobs gibts auch massig in jeder Verwaltung. Sie sehen das ist nicht ganz so einfach und pauschal abzuurteilen.
Louiseam 29.03.2016 | 10:59
Sehr geehrte Expertin, vielen Dank für Ihre sachliche und wohlformulierte Antwort. Dadurch sehe ich jetzt klarer. Viele Grüße
Louiseam 31.03.2016 | 13:06
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ich habe länger überlegt, ob ich einen Kommentar zu Ihrem Beitrag abgeben soll: "Eine Berufsunfähigkeitsrente weil ich nicht mehr beraten kann (Begründung: jeder Kunde nervt unendlich und deshalb bin ich depressiv oder werde gewalttätig), schließe ich aus - ich bräuchte dann den Verwaltungsjob ohne "nervige Kunden"....." Was glauben Sie, wie wirkt diese Äußerung auf jemanden, der psychisch erkrankt ist. In welchem Licht erscheinen durch diese Formulierung die Mitarbeiter der Rentenversicherung, die doch eigentlich helfen sollen?
W*lfgangam 31.03.2016 | 20:58
Zitat von Louise anzeigenausblenden
Hallo Louise, ich kann da meinem 'Online-Kollegen' grundsätzlich nur beipflichten, auch wenn es in Ihren Augen 'schroff' formuliert klingen mag ...ich hätte da vielleicht mehr Wattebäuschen im direkten Gespräch drumgewickelt :-) Tatsache ist, dass für KollegInnen im sozial (über)belasteten Bereich durchaus noch Möglichkeiten der vollwertigen Arbeitsleistung in Nicht-Publikumsbereichen bestehen, dass das eigene HB-Männchen wieder zur Ruhe kommen kann. Hängt natürlich auch von der Größe der eigenen Verwaltung ab und wo sich solche Arbeitsplätze aktuell finden/besetzen lassen. Insofern haben Sie hier nur die realistischen Möglichkeiten Ihres Rentenantrags aus Rentensicht erfahren ...kann natürlich alles ganz anders laufen, keiner kann Ihre EM/Erwerbsfähigkeit hier prognostizieren - Geduld und zunächst abwarten. Unterstützung können Sie natürlich auch über Ihren Personalrat und/oder die Schwerbehindertenvertretung erhalten, die ggf. Wiedereingliederungsmöglichkeiten finden. Gruß w.
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