Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente, weiter krank

von Gabriele F.24.03.2017 | 08:41
4383 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, mich beschäftigt eine Frage. Wenn man von der DRV nach Gutachten als teilerwerbsgemindert eingestuft wurde, damit aber nicht einverstanden ist und auch weiter krankgeschrieben ist, wer zahlt einem dann weiter Geld, bis zur endgültigen Klärung? Ich wurde damals ausgesteuert und bezog eine volle Rente, die nun bald endet. Wohin muss ich mich wenden? Wie ist der genau Vorgang? Mir wurde vom VDK gesagt das ich keinen Krankengeldanspruch mehr habe, da ich als Rentner geführt werde bei der Kasse. Ist das richtig? Die Blockfrist bei der Krankenkasse ist allerdings vorbei.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.03.2017 | 10:37

Wurden Sie vor dem jetzigen Rentenbezug von Ihrer Krankenkasse ausgesteuert, hatten Sie wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld II). Ich empfehle Ihnen, sich dort wieder zu melden. Im Zweifelsfall haben Sie noch einen Restanspruch auf die vorherige Leistung. Parallel würde ich bei der Rentenversicherung formlos die volle Erwerbsminderung unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes (Arbeitsmarktrente) beantragen. Eventuell kann von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen werden. Hierzu bedarf es jedoch einer Prüfung des regionalen Arbeitsmarktes. Parallel legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Rentenbescheid (Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente) ein.

Experten-Antwortam 24.03.2017 | 12:32

Der Widerspruch gegen die nicht bewilligte volle Erwerbsminderungsrente (ohne Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt) ist das Rechtsmittel zur Überprüfung dieser Entscheidung (Schritt 1 / Zuständigkeit bei Ihrer Rentenversicherung). Der Überprüfungsantrag der vom regionalen Arbeitsmarkt abhängigen vollen Erwerbsminderungsrente ist vom Widerspruch eigentlich losgelöst, denn der Anspruch besteht ja bei teilweiser Erwerbsminderungsrente, wenn Ihnen der regionale Arbeitsmarkt gar keine Teilzeitbeschäftigung (gemäß der Leistungseinschränkung bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente von 3 bis unter 6 Stunden täglich) bietet (Schritt 2 / Zuständigkeit bei Ihrer Rentenversicherung). Dazu sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Diese prüft den Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Meldung dient auch als eine mögliche Voraussetzung für die Prüfung der Arbeitsmarktrente (Schritt 3). Wenn Sie Hilfe brauchen, dann nutzen Sie doch die Möglichkeit, sich durch eine Beratungsstelle unterstützen zu lassen.

24 Antworten

Gabriele F.am 24.03.2017 | 08:42
Nun ging es zu schnell raus. Bitte dringlich auch um Expertenmeinung. Vielen Dank.Gruß Gabriele F.
Schadeam 24.03.2017 | 09:13
Etwaige Krankengeldansprüche erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse und nicht im Rentenforum.
Fortitude oneam 24.03.2017 | 09:56
Weiter Krank geschrieben beweist noch lange nicht das man voll erwerbsgemindert ist. Haben Sie jetzt zuletzt Krankengeld bezogen oder die volle Erwerbsminderungsrente? Ich gehe mal davon aus, das Sie nach dem Gutachten vom sozialmedizinischen Dienst als teilweise EMR eingestuft worden sind. Demnach würden Sie nur noch die hälfte an Rente bekommen. Sind Sie damit nicht einverstanden müssen Sie Widerspruch einlegen. Es könnte auch passieren das der Teilzei Arbeitsmarkt verschlossen ist und Sie dann wieder die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Mfg
Gabriele F.am 24.03.2017 | 10:22
Es ist so, ich habe noch eine volle Rente, die bald ausläuf und werde nun Widerspruch gegen die Teilrente einlegen. Aber wer zahlt mir in der Zwischenzeit Geld? Ich wurde damals ausgesteuert und sollte ALG 1 bekommen. Was aber nicht dazu kam, da ich gleich die volle Rente bekam. Nun bin ich weiter arbeitsunfähig.Ich stand noch nie in solch einer Situation. Ist die Krankenkasse wieder zuständig oder die Agentur für Arbeit? Gabriele F.
Gabriele F.am 24.03.2017 | 12:10
Vielen Dank für die Informationen. Was genau heißt ich könne einen Antrag auf die volle Rente stellen und was bedeutet das genau mit dieser Arbeitsmarktrente? Ich muss dann also nicht in Widerspruch gehen? Wohin muss ich mich genau wenden um weiterhin die volle Rente anzustreben? Oder habe ich eteas missverstanden? Es ist alles sehr verwirrend für mich. Zur Agentur für Arbeit werde ich dann kommende Woche gehen um mich dort arbeitslos melden. Ich habe zum Glück noch nie Arbeitslosengeld beziehen müssen. An die Krankenkasse wende ich mich dann also parallel. Gabriele F.
Gabriele F.am 24.03.2017 | 12:42
Habe ich das richtig verstanden. Ich erläutere kurz wie ich es verstanden habe. Wenn mir keine Teilzeitstelle auf dem freien Arbeitsmarkt angeboten werden kann und ich trotz bestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten kann, könnte eine Teilrente auch in eine sogenannte Arbeitsmarktrente umgedeutet werden. Das heisst die Agentur für Arbeit prüft dann ob mir solch eine Stelle angeboten werden kann, wenn ich mich arbeitslos melde? Könnte mir im weiteren Verlauf auch ein Versichertenältester der Rentenversicherung darüber Auskunft geben? Oder ist dies der falsche Ansprechpartner? Arbeiten kann ich definitiv nicht. Was ist denn aber der Unterschied zwischen einer vollen EM Rente und dieser Arbeitsmarktrente? Hat dies Nachteile für mich? Gabriele F.
Schorscham 24.03.2017 | 14:35
Zitat von Gabriele F. anzeigen
Wer teilweise erwerbsgemindert ist, KANN eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Form einer vollen Erwerbsminderungsrente erhalten, sofern der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Manche Rententräger unterstellen grundsätzlich eine Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes, andere hingegen führen zunächst individuelle Einzelfallprüfungen, auch unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit, durch. MfG
Gabriele F.am 24.03.2017 | 17:41
Vielen Dank. Darf ich fragen was der Unterschied zwischen meiner bisherigen vollen Erwerbsminderungsrente und dieser Arbeitsmarktrente ist? Ich bin nach wie vor voll erwerbsgemindert, auch wenn der Gutachter das wohl anders beurteilt hat. Darum strebe ich auch einen Widerspruch an. Aber natürlich würde ich auch gerne noch in Erfahrung bringen wo genau der Unterschied liegt und ob es einen Nachteil für mich gäbe, wenn ich diese Arbeitsmarktrente bekommen würde? Es macht mich wirklich betroffen das ein Gutachter, der einen doch gar nicht kennt in wirklich kürzester Zeit beurteilt das man wieder 3 bis 6 Stunden arbeiten kann.
W*lfgangam 24.03.2017 | 20:18
Zitat von Gabriele F. anzeigen
Hallo Gabriele F., eigentlich haben Sie Recht, die Eigenbeurteilung der EM sollte reichen für die Rentenzahlung ...wasn Quatsch auch mit dieser ganzen Gutachterei ;-) > Es macht mich wirklich betroffen das ein Gutachter, der einen doch gar nicht kennt Das ist wohl auch Sinn eines möglichst objektiven/neutralen Gutachtens da ein 'Urteil' zu fällen, statt sich auf Gutachter Karl der Käfer aus der Eingangstür neben einem zu berufen, der schon mit Ihnen die Backförmchen im Krabbelalter geteilt hat. > Darf ich fragen was der Unterschied zwischen meiner bisherigen vollen Erwerbsminderungsrente und dieser Arbeitsmarktrente ist? An der Höhe der Rente ändert sich gar nichts – die Grundlagen/med./EM-technisch gesehen sind anders. Vereinfacht: eigentlich steht Ihnen nur eine halbe Rente zu, weil Sie noch Teilzeit arbeiten können. Da der Teilzeitarbeitsmarkt aber vor Ort zu prüfen ist/welche passenden Stellen sind frei – und fast immer kein Angebot für Teilzeitstellen besteht – wird aus der halben EM-Rente dann doch eine volle, eben weil keine Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Und, eine/diese Rente kann bis ans Lebensende/Regelaltersgrenze wiederholt befristet bewilligt werden ...der Teilzeitarbeitsmarkt könnte wieder ausreichende Stellen anbieten, dann fallen Sie beim nächsten Weiterzahlungsantrag aus der vollen EM-Rente raus. Eine befristete EM-Rente aus rein med. Gründen wird max. nur bis zu 9 Jahren befristet, dann folgt regelmäßig eine Dauerrente. Gruß w.
Gabriele F.am 25.03.2017 | 09:16
Guten morgen Wolfgang, erstmal danke für die Erklärung zum Unterschied zwischender Arbeitsmarktrente und der vollen Erwerbsminderungsrente.Ich werde mir noch überlegen wie ich das am besten angehe. Aber eines muss ich auch zu Ihren Zeilen noch sagen. Ich beurteile mich nicht selbst, sondern meine behandelnden Ärzte, als auch ein Klinikarzt. Es tut mir leid, aber ich bleibe bei meiner Ansicht das man sich in nun knapp 25 Minuten wohl kaum ein genaues Bild vom Begutachtenden machen kann und ich betrachte diese Begutachtung äusserst kritisch. Aber ich weiß mich zu wehren. Ich hätte nichts gesagt wenn ein angemessener Zeitrahmen vorhanden gewesen wäre und meine gestellten Diagnosen auch berücksichtigt worden wären. Gabriele F.
Kahlaam 25.03.2017 | 11:57
Zitat von Gabriele F. anzeigen
Hallo Gabriele F., ich würde mir das auch nicht gefallen lassen. Letztendlich können nur Sie und natürlich Ihre Fachärzte für eine volle EMR plädieren. Einen guten Fachanwalt für Sozialrecht wäre angebracht. Der Gutachter und der sozialmedizinischer Dienst der DRV stufen Sie aus heiterem Himmel wieder 3 bis unter 6 Stunden ein. Sollte es sich auf eine teilweise EMR hinauslaufen, dann stehen die Chancen trotzdem gut wegen verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt, eine volle EMR zu bekommen. - Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren - Alles Gute und viel Erfolg. Gruß
Gabriele F.am 25.03.2017 | 12:16
Ich möchte mich für Ihr Verständnis bedanken Kahla und den Mut den Sie mir machen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, denn es geht mir gesundheitlich wirklich schlechter als vor dem Erstantrag. Mein Ärzte verstehen das Ganze nicht und stehen voll hinter mir. Ich wäre auch dankbar wenn ich noch arbeiten könnte.Anscheinend habe ich eine Wunderheilung erlebt. Es ist wirklich erschreckend was so ein Gutachter für eine Macht hat. Es hängen Existenzen von deren Entscheidung ab. In meinen Augen sollte die Tätigkeit von Gutachtern öfter überprüft werden. Es grüßt Sie herzlich Gabriele F.
Karl der Käferam 25.03.2017 | 12:53
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo W*lfgang Ich lese Ihre Beiträge hier immer mit sehr gemischten Gefühlen. Sachlich gesehen (sofern Sie sachlich bleiben) sind die Beträge immer sehr hilfreich. Aber sobald Sie von der Sachlichkeit abweichen und ‚witzig’ werden wollen, wird es für mich unerträglich. Ihre ‚Witze’ gehen fast immer auf Kosten der Fragesteller und sind für mich nichts anderes als verkappte Beleidigungen. Gerade in einem Hilfeforum, in dem es um existenzielle Fragen geht, ist diese Art von 'Witzen' völlig fehl am Platz. Was soll diese Karl der Käfer Bemerkung in diesem Zusammenhang? Dass man den eigenen Gesundheitszustand selbst am besten glaubt beurteilen zu können ist doch klar. Jedenfalls lebt man selbst in diesem Körper 24 Stunden am Tag. Ich denke wirklich, dass ein Gutachter nur sehr beschränkt den Zustand eines Menschen (psychisch und physisch) beurteilen kann, wenn er ihn nur sehr kurz sieht. Ein Mensch ist mehr als ein Auto, an dem per Computer eine Diagnosesoftware auf die zweite Kommastelle genau Diagnosen abgelesen werden kann. Ein Mensch ist je nach Tagesform auch immer wieder anders 'drauf'. Auch ein Gutachter ist ein Mensch, der sicher auch von seiner eigenen Tagesform oder Sympathie dem Patienten gegenüber beeinflussen lässt. Ein gutes Beispiel sind auch die Abschlussberichte von Reha-Kliniken. Diese sind fast immer dahingehend, dass selbstverständlich die Reha Erfolg gezeigt hat und eine Wunderheilung statt gefunden hat.
Kahlaam 25.03.2017 | 15:23
Hallo Karl der Käfer, Ihr Beitag zu W*lfgang trifft hundertprozentig zu. Vielen Dank. Mfg
W*lfgangam 25.03.2017 | 18:47
Zitat von Karl der Käfer anzeigen
Klar, völlig klar, Selbstmedikation ...mehr muss man dazu aus Rentensicht/her mit meiner EM-Rente, nicht sagen ...klar doch, wie konnte ich das nur übersehen - jetzt werf ich mal einfach mein SGB6 weg und alles wird gut - meine Antworten werden deswegen nicht positiver, weil Fragestellerin oder Sie 'Anspruch auf Schönrede' einfordert. Gruß w. PS: 'Karl der Käfer' scheint Ihnen zu gefallen – also wieder aufs Wesentliche konzentriert ;-)
Gabriele F.am 25.03.2017 | 18:25
Vielen Dank für Ihren Beitrag Karl der Käfer. Das ist wirklich sehr zutreffend geschrieben. Ich hätte es nicht so gut in Worte fassen können wie Sie. Ich hoffe es herrscht hier in Zukunft ein respektvollerer Umgangston. Mit freundlichen Grüßen Gabriele F.
Rentensputnikam 26.03.2017 | 08:24
Hallo Karl der Käfer! Sachlich ist, festzustellen, dass jeder, der einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat und dessen Antrag durch einen Gutachter positiv beschieden wurde, hier kein Wort verliert. Es liegt in der Natur der Sache, dass Gutachter den Gesundheitszustand aber auch anders beurteilen können, als der Betroffene selber. Nur diese Fälle finden wir hier täglich im Forum! Wenn ein Gutachter anders urteilt als die behandelnden Ärzte, wird er seine Gründe haben. Es bleibt die Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage vor dem Sozialgericht. In der Regel wird dann ein andere Gutachter noch ein Statement abgeben. Fällt dieses ebenfalls negativ aus, sollte der Betroffene sich wirklich Gedanken darüber machen, ob er seinen Gesundheitszustand nicht doch falsch einschätzt. Im Grunde kann man alle Ablehnungen aus medizinischen Gründen, genau wie zuvor beschrieben, so sachlich, ohne wenn und aber beurteilen. Die tatsächlichen medizinischen Indikationen haben in diesem Forum nichts zu suchen, sondern sind Medizinern vorbehalten. Wer sich an ein öffentliches Forum wendet, muss auch mit Unverständnis und Sarkasmus rechnen. Wer damit nicht zurecht kommt, ist hier falsch! Im Großen und Ganzen hilft dieses Forum aber vielen, auch wenn nicht jeder die Anwort bekommt, die er hören möchte. Schönen Sonntag!
Gabriele F.am 26.03.2017 | 10:54
Guten Tag Rentensputnik, bei allem Respekt, aber entweder Sie arbeiten selbst für die DRV, sind selbst Gutachter oder waren noch nie in solch einer Lage. Denn dann wüssten Sie, daß sich ein Gutachter niemals in 25 Minuten ein genaues Bild von komplexen Erkrankungen machen kann.Das ist aber zulässig in Deutschland, ja,leider! Ich glaube auch kaum, daß Sie je davon betroffen waren und von daher sehe ich Ihre Aussagen als laienhaft an. Menschen die wirklich krank sind, müssen sich in diesem Land bis vors Sozialgericht streiten, nur weil ein Gutachter hier alle Macht der Welt hat und kranke Menschen fast in den finanziellen Ruin treibt, die vorher Jahrzehnte lang gute Arbeit geleistet haben und nun nur, weil man sehr krank wird, soll man laut Ihren Aussagen sich selbst hinterfragen ob man wirklich krank sei? Wenn Fachärzte dies bestätigen, die man jahrelang kennt? Ebenso Klinikärzte. Ich bin fassungslos. Ich wünsche Ihnen, daß Sie niemals in solch eine Situation kommen.Denn sollten Sie es ja, werden Sie hier sicher nicht noch einmal so etwas formulieren. Da bin ich mir sehr sicher! MfG Gabriele F.
Karl der Käferam 26.03.2017 | 11:35
Hallo Gabriele F. Die DRV richtet sich so gut wie immer danach, was ein Gutachter am Schluss zusammenfasst. Also z.B. die Feststellung 'erwerbsfähig zwishen 3 und 6 Stunden'. Oft ist es aber so, dass im Gutachten selbst dies relativiert wird. Dass z.B. die Prognose gar nicht so gut ist, z.B. aufgrund des Alter, der sogenannten Chronizität oder ähnliches. Bei einem Widerspruch wird dann von der DRV genauer hingeschaut und dann i.d.R. auch zusätzlich von den eigenen Ärzten noch Gutachten angefordert. Was sinnvoll für den Widerspruch sein kann ist, sich das Gutachten genau durchzulesen und auf bestimmte Punkte im Gutachten einzugehen, die den Gesundheitszustand relativieren. Schauen Sie sich jede Formulierung im Gutachten genau an und gehen Sie auf diese Punkte dann gezielt ein. Falls bestimmte Sachverhalten überhaupt nicht berücksichtigt wurden, schildern Sie diese. Meine Erfahrung ist, dass der medizinische Dienst der DRV bei einem Widerspruch sich diese Punkte und Ihre Stellungsnahme dann sehr viel genauer und im Detail anschaut und nicht nur nach dem abschließenden Satz im Gutachten geht. Käfer Karl ;)
Rentensputnik am 26.03.2017 | 19:17
Liebe Gabriele F.: Auch Ihre Fassungslosigkeit ändert nichts an der Sache. Gehen Sie in den Widerspruch und ggf. die Klage. Wenn Sie auf diesem Wege Recht bekommen, gut für Sie. Wenn nicht, schätzen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen falsch ein. Hier im Forum wird Ihnen diesbezüglich niemand helfen können.
W*lfgangam 26.03.2017 | 22:48
Zitat von Karl der Käfer anzeigen
Hallo Karl der Käfer, nun verstehen wir uns wieder, auch wenn ich es mit anderen Worten - sicher/bewusst etwas drastischer und überzeichnet - ausgedrückt habe. Manchmal brauchen Versicherte den verbalen Anschub, um sich von sich selbst/ihrer eingefahren Welt zu lösen (entrücktes Ego zerstören/ankratzen und auch wieder aufbauen), um die geeigneten Schritte für die nächste Handlung zu erkennen - hier: Akte, Nachlesen, widersprüchliche Aussagen abgleichen, und med. Aushebeln zu versuchen - und nicht nur profan 'die Anderen haben gesagt' in den Vordergrund stellen. Und, Gabriele F. packt das schon – wenn sie sich und ihre Probleme aus allen Perspektiven betrachten kann, nicht nur aus der alleinig leidenden Ich-Situation. Gruß w.
Voll erwerbsfähigam 17.02.2019 | 18:51
Zitat von Gabriele F. anzeigen
Hallo Also ich möchte gerne meine Erfahrungen hier einbringen. Mir wurde trotz 60 GdB volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt. Nun quäle ich mich jeden zweiten Tag auf der Arbeit bis zum Feierabend, fahre nach Hause und falle ins Bett. Dann Versuche ich den freien Tag etwas für meinen Haushalt und meine Gesundheit zu tun. Zwischenzeitlich muss ich Anträge für s Arbeitsamt stellen und Bescheinigungen von Bank, Versicherung, Arbeitgeber usw. einholen, da meine Halbtagesstelle nicht zum Leben ausreicht. Nun bin ich über 50 Jahre und habe mich immer intensiv um Arbeit oder Fortbildung bemüht. Jetzt werde ich tatsächlich das Gefühl nicht los dass man bei der Rentenkasse tatsächlich mit zwei Maßen misst. Natürlich werde ich, wenn ich es bis zur Rente schaffe auch danach noch beim Amt betteln gehen und vom Wohlwollen anderer abhängig sein. Meine Nachbarin dagegen hat noch nie Vollzeit gearbeitet. Zu DDR Zeiten war sie Teilzeit Küchenhilfe. Nach der Wende hat sie neben Hartz vier durch Schwarzarbeit ihre Urlaubsreisen, Autos und das komfortable Haus mit Grundstück finanziert. Jetzt war sie zur Kur und soll nun Rente bekommen. Ich falle echt vom Glauben ab. Sie steht auch heute noch und hackt Holz, das sie dann verkauft. Da frag ich mich wirklich, wie das geht. Kann mir das hier jemand erklären?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026