Wurden Sie vor dem jetzigen Rentenbezug von Ihrer Krankenkasse ausgesteuert, hatten Sie wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld II). Ich empfehle Ihnen, sich dort wieder zu melden. Im Zweifelsfall haben Sie noch einen Restanspruch auf die vorherige Leistung. Parallel würde ich bei der Rentenversicherung formlos die volle Erwerbsminderung unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes (Arbeitsmarktrente) beantragen. Eventuell kann von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen werden. Hierzu bedarf es jedoch einer Prüfung des regionalen Arbeitsmarktes. Parallel legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Rentenbescheid (Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente) ein.