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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente/Ruhendes Arbeitsverhälnis

von Karin Gerke24.10.2015 | 13:45
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, kann mir bitte jemand folgende Frage beantworten: Mir wurde zum 01.10.2015 eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen. Zur Zeit befinde ich mich noch im Krankengeld. Jetzt schrieb mein Arbeitgeber mir, dass er das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Teilweisen Erwerbsminderungsrente 16.03.2016 ruhen lassen will. Was muss ich jetzt beachten? Muss ich dieses der Rentenversicherung angeben? Kann ich darauf hin eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen? Ich wäre für Antworten sehr dankbar bzw. auch einigen Tips was ich jetzt machen soll!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin Gerke,

aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht hat Ihnen „W*lfgang“ Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet. Sollte hier weiterer Klärungsbedarf bestehen, empfehle ich Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. Hier kann man dann individueller auf Ihre Fragen eingehen, als dies in diesem Forum möglich wäre - dies gilt um so mehr, da die Gesamtkonstellation in Ihrem Fall sehr komplex zu sein scheint.

Zur arbeitsrechtlichen Frage kann ich im Rahmen dieses Forums leider keine Auskünfte geben. Hier sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen entsprechenden Fachanwalt wenden. Auch hinsichtlich der Frage zum Krankengeld kann ich Sie letztlich leider nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.

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14 Antworten

W*lfgangam 24.10.2015 | 14:30
Hallo Karin Gerke, 1. Evtl. tarifvertragliche Bestimmungen beachten und _rechzeitigen_ Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen - mit Personalstelle reden. 2. ja 3. Wenn die teilweise EM-Rente nur wegen des Beschäftigungsverhältnisses/des Krankengeldbezugs/zu hohem Hinzuverdienst geleistet wird, dann ja. Genaueres ergibt sich aber aus Ihrem Rentenbescheid, warum zz. nur die teilweise Rente bewilligt worden ist - kann auch rein aus med. Gründen sein. Mit der nächsten Beratungsstelle abklären, wäre der 1. Schritt überhaupt. Gruß w.
Karin Gerkeam 24.10.2015 | 14:49
[e]Hallo Karin Gerke, 1. Evtl. tarifvertragliche Bestimmungen beachten und _rechzeitigen_ Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen - mit Personalstelle reden. Ich hatte rechtzeitig einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt aber darüber keine Antwort erhalten. 2. ja 3. Wenn die teilweise EM-Rente nur wegen des Beschäftigungsverhältnisses/des Krankengeldbezugs/zu hohem Hinzuverdienst geleistet wird, dann ja. Genaueres ergibt sich aber aus Ihrem Rentenbescheid, warum zz. nur die teilweise Rente bewilligt worden ist - kann auch rein aus med. Gründen sein. Mit der nächsten Beratungsstelle abklären, wäre der 1. Schritt überhaupt. Gruß w. Wenn ich ehrlich bin dann weiß ich mit so etwas garnicht umzugehen. Ich hab soviele Fragen: Muss ich mich jetzt Arbeitslos melden obwohl ich noch im Krankengeld bin und dieses noch 1 Jahr erhalten würde? Hat mein Arbeitgeber nicht die Pflicht nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und GDB 70% mir weiterhin Sozialleistungen zu zahlen? Danke schon mal für weitere Antworten!!
Herz1952am 24.10.2015 | 15:15
Hallo Karin Gerke, das Krankengeld wird wegen der Rente wohl nicht weitergezahlt, bzw. Sie sind noch restarbeitsfähig. Für diesen Rest ist das Arbeitsamt zuständig. Deswegen und für die Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitsamt melden (wegen evtl. Differenz zeitlich gesehen zwischen Krankengeldablauf und Rentenzahlung). Es wird aber wahrscheinlich so sein, dass Ihnen nach Ablauf des KG sofort Rente gezahlt wird, allerdings erst am Monatsende für den abgelaufenen Monat. Dies müssten Sie "einkalkulieren". Was die Sozialleistungen betrifft, hat der Arbeitgeber wohl keine Pflicht weitere Leistungen zu zahlen. Ob Leistungen z.B. Weihnachtsgeld bei ruhendem Arbeitsverhältnis gezahlt werden müssten hängt vom Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag ab. Am besten mal beim AG nachfragen, ob es eine Regelung für "Sozialleistungen" (und welche?) gibt.
Karin Gerkeam 24.10.2015 | 15:46
Hallo, ich verstehe immer noch nicht alles. Ich bekomme nur eine Teilweise Erwerbsminderungsrente und würde noch mindestens 1 Jahr Krankengeld für 20 Std. die Woche bekommen. Steht mir das Krankengeld jetzt auch nicht mehr zu obwohl ich krank geschrieben bin. Ich bekomme das Krankengeld nur für 20 Std. Die Woche. Nochmals Danke für die Antwort
Herz1952am 24.10.2015 | 16:37
Hallo Karin Gerke, anstelle des Krankengeldes für 20 Stunden die Woche habe ich angenommen, dass dieses durch Rente ersetzt wird. Für die Restarbeitszeit, für die Sie nicht krank geschrieben sind (keine AU haben) wäre das Arbeitsamt zuständig, bzw. Sie könnten, wenn Ihr AG eine Halbtagsstelle für Sie hat, wieder bei ihm arbeiten. Sie können auch bei der Krankenkasse direkt nachfragen, wie das mit dem Krankengeld jetzt genau ist. Ich habe Ihre Frage jedenfalls so verstanden. Ich kann mich natürlich auch geirrt haben. Ich habe angenommen, statt des Krankengeldes für 20 Stunden erhalten Sie jetzt Rente.
Herz1952am 24.10.2015 | 16:50
Nachtrag: Krankengeld wird für max. 78 Wochen gezahlt, endet jedoch mit der Rentenzahlung. Die Rentenversicherung rechnet zunächst mit der Krankenkasse ab (bzw. umgekehrt). Wenn dies geklärt ist, bekommen Sie Rente ab Ende der Krankengeldzahlung. Es könnte eine zeitliche Lücke entstehen, setzen Sie sich am besten mit der KK und Ihrem Sachbearbeiter der RV in Verbindung, dann wird das geklärt und wenn möglich die Abrechnung beschleunigt. Die Krankenkasse hat die KG-Zahlung vermutlich eingestellt, als sie von Ihrer Rente erfahren hat und wird die "Überschneidung" mit der RV abrechnen. Bereits bis zum Rentenbeginn 1.10.15 gezahltes Krankengeld brauch Sie nicht zurückzahlen.
Karin Gerkeam 24.10.2015 | 16:42
[Hallo, mein Arbeitgeber will mir keine Stelle für 20 Std. geben. Mir geht es hauptsächlich um die Frage nachdem jetzt das Arbeitsverhältnis durch meinen Arbeitgeber als ruhend gesehen wird ob ich trotzdem noch Anspruch auf Krankengeld habe. Bitte um nochmalige Antwort.
Herz1952am 24.10.2015 | 16:56
Nachtrag II Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Halbtagsstelle zu geben. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgebers, da er die Arbeits-Organisation bestimmen kann.
Herz1952am 24.10.2015 | 17:03
Hallo Karin Gerke, Wichtig ist, dass Sie sich sofort beim Arbeitsamt melden oder schon gemeldet haben, dass Sie eine Teilzeitstelle suchen. Dem entsprechend erhalten Sie ALG I. Mit der Verrechnung KG und Rente, können Sie noch abwarten. Es ist sicher ein Experte im Forum (spätestens Mo/Di), der Ihnen das besser erklären kann als ich. Vielleicht erledigt sich dann die "Anruferei" bei KK bzw. RV.
Karin Gerkeam 24.10.2015 | 16:59
[Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Halbtagsstelle zu geben. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgebers, da er die Arbeits-Organisation bestimmen kann.
Ich hab bereits einen Arbeitsvertrag als 20 Std. Kraft nur mein Vorgesetzter will mich los werden.
Herz1952am 24.10.2015 | 17:37
Hallo Karin Gerke, als ich meinen letzten Beitrag schrieb, hatte ich Ihren Beitrag von 16.59 Uhr noch nicht gelesen. Es wäre also so, dass Sie eine Teilrente bekommen und eine Teilzeitstelle haben und Ihnen die Kündigung droht, bzw. der Arbeitsplatzverlust. Dies ist eine arbeitsrechtliche Feststellung. Deswegen müssten Sie sich an einen Fachmann (Anwalt) wenden, was Sie am besten tun sollen. Aber auch der Weg zum Arbeitsamt kann eine Lösung sein, insofern, dass Sie sich um eine andere Stelle bemühen. Die andere Möglichkeit wäre, dass Sie für diese Stelle arbeitsunfähig sind, dann müsste der Arbeitgeber LFZ leisten. Dagegen spricht jedoch, dass Ihnen die KK die Rente vom Krankengeld abzieht. Es handelt sich vielleicht nicht um einen Abzug, sondern um eine Verrechnung mit dem Rentenbezug, damit keine Doppelzahlung für den gleichen Zeitraum erfolgt. Also, die ist mir auch nicht ganz klar, bzw. ich kann es mit den Angaben, bzw. meinen Annahmen nicht lösen.
Herz1952am 25.10.2015 | 12:22
Nein, GroKo, aber stelle mir bitte für meine Karriere ein wohlwollendes Arbeitszeugnis aus mit dem Inhalt "Er hatte sich bemüht". (smile) Danke im voraus.
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