Hallo Karin Gerke,
aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht hat Ihnen „W*lfgang“ Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet. Sollte hier weiterer Klärungsbedarf bestehen, empfehle ich Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. Hier kann man dann individueller auf Ihre Fragen eingehen, als dies in diesem Forum möglich wäre - dies gilt um so mehr, da die Gesamtkonstellation in Ihrem Fall sehr komplex zu sein scheint.
Zur arbeitsrechtlichen Frage kann ich im Rahmen dieses Forums leider keine Auskünfte geben. Hier sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen entsprechenden Fachanwalt wenden. Auch hinsichtlich der Frage zum Krankengeld kann ich Sie letztlich leider nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.