Hallo,
meine Teil-EU-Rente wurde 2010 genehmigt. Der Antrag war aber 2009, wurde auch rückwirkend berechnet.
Nun die Frage dieser Günstigerprüfung 4 jahre vorher.......
Gilt das denn auch für mich oder wie muss ich das verstehen?
danke
gruss
Hallo,
meine Teil-EU-Rente wurde 2010 genehmigt. Der Antrag war aber 2009, wurde auch rückwirkend berechnet.
Nun die Frage dieser Günstigerprüfung 4 jahre vorher.......
Gilt das denn auch für mich oder wie muss ich das verstehen?
danke
gruss
Hallo ratlos,
das gilt noch für niemanden. Die Änderungen die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente erreichen sollen befinden sich ganz am Anfang des gesetzgeberischen Verfahrens. Mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abgeschlossen werden wird, ist unklar.
Aber nach den ersten Entwürfen scheinen nur NEU Rentner von den Verbesserungen zu profitieren. Ob das so bleibt oder im Gesetzgebungsverfahren nochmal verändert wird muss man abwarten.
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