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TEILHABE AM ARBEITSLEBEN

von MAXX07.08.2009 | 15:42
1055 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
vor einige zeit habe ich eine med-reha absollviert,nach der ich arbeitsunfäh. entl. wurde,was bis dato noch der fall ist! es ar kurz nach der kur post von der rentenversicherung gekommen dies betreffens- da waren ja einige fragen zu beantw. was ich auch tat,und wendent zurückgesendet an abs,unterdesen auf anraten meiner ärzte(auch schon werend der kur) stellte ich einen antrag auf EM-rente es sind jetzt etwa 3-wochen her,heute bekomme ich post von der rentenversichung (BESCHEID) das man mir leistungen zur teilhabe am arbeitsleben dem grunde nach,über den umfang und art dieser leistung möchte man mich noch gesondert informieren! was ist das bitte? kling es wtwas dumm von mir die frage ,weil ich es ja beantragt habe,aber muss jetzt sagen ich hatte ja den überblick verloren so viele schrippse waren nach der kur einfach gekommen da blicke ich nicht mehr durch! bitte sie helfen sie mir,was ist ja damit ja gemeint? habe zeit gegen diesen bescheid 4 -wochen zu widersprechen danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maxx,

Sie sollten -wenn Sie ein Schreiben von der Rentenversicherung nicht verstehen- direkten Kontakt mit der Stelle suchen, die Ihnen dieses Schreiben zukommen hat lassen. Auf dem Anschreiben sollte im Briefkopf der Name des Sachbearbeiters stehen der in Ihre Akte sehen kann.

Ansonsten können wir nur spekulieren, welche Vordrucke oder Erklärungen von Ihnen abgegeben wurden.

Wie bereits im Forum angesprochen, werden von der Rentenversicherung zuerst Leistungen zur Rehabilitation geprüft. Dadurch soll Ihnen die Möglichkeit geschaffen werden im Berufsleben zu bleiben, damit Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Ihren Schilderungen zufolge wird nun von der Rentenversicherung geprüft, ob durch "berufsfördernde Maßnahmen" (Teilhabe am Arbeitsleben) Ihnen geholfen werden kann.

In der Regel erfolgen Beratungen mit einem Fachberater der Rentenversicherung. Warten Sie also ab, bis sich dieser Fachberater an Sie wendet.

Unabhängig davon können Sie sich selbstverständlich jederzeit an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden, die Ihnen die Schreiben die Sie bisher erhalten haben erläutern.

Die nächste Beratungsstelle können Sie unter folgendem Link finden:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

2 Antworten

???am 07.08.2009 | 18:08
Ihnen wurden berufsfördernde Maßnahmen (z.B. Kurse, Unterstützung bei innerbetrieblicher Umsetzung ...) bewilligt. Welche für Sie in Frage kommt, wird in einem Beratungsgespräch geklärt. Solche Leistungen werden bewilligt, wenn man in seinem letzten Beruf nicht mehr arbeiten kann/soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch noch vollschichtig leistungsfähig ist. Für Ihren Rentenantrag sehe ich daher schwarz. Sie können diese Leistungen jedoch nicht so einfach ablehnen, da es den Grundsatz "Reha vor Rente" gibt. Sollten Sie jetzt erklären, dass Sie kein Interesse haben, könnte Ihnen das als mangelnde Mitwirkung ausgelegt werden. Gehen Sie daher zum Beratungsgespräch und warten Sie in aller Ruhe ab, was dort geschieht.
opaam 07.08.2009 | 17:13
sie müxxen da nicht fier Wochen lang dagegen widersprechen. Das Schripps ist nicht böse, sondern lieb. Sie können in dem Kur farren, und genau Umvang wierd ihnnen dan Bekannt gegebt! Herzlichen Glückwunsch!
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