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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von Nina20315.03.2013 | 18:09
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache seit fast 6 Monaten eine Umsetzung in meiner Firma. Vorher war eine Wiedereingliederung im Anschluss an eine Reha gescheitert. Laut verschiedener Gutachten (u.a. auch vom Medizinischen Dienst der RV) soll ich mindestens 70% sitzenden Tätigkeiten verrichten. Also hat mein Chef mich auf eine Stelle in einem neuen Bereich im Unternehmen umgesetzt. Leider hat er die Firma zu Jahresanfang verkauft und der neue Chef hält sich generell überhaupt nicht an seine Zusagen. Außerdem haben wir auch einen neuen Vorgesetzten und zwei neue Kollegen bekommen. Das Klima ist generell schlecht geworden und die "Neuen" machen wunderbar mit beim Mobbing. Vorallem ich bekomme nur noch Aufgaben, die ich physisch (fast nur noch stehend) und psychisch nicht schaffe. Den neuen Chef interessiert es überhaupt nicht, was für die Umsetzung vorgebeben war und was nicht. 3 Kollegen aus unserem Bereich haben auf Grund dieses Arbeitsklimas schon gekündigt, wodurch die Belastung vorallem für uns übriggebliebene 3 alten Mitarbeiter immer mehr steigt(neben mir einer in Vollzeit und eine in Teilzeit). Wir sollen alles in immer kürzerer Zeit schaffen. Ich würde die Umsetzung gerne abbrechen und mein Arzt stimmt mir da auch zu. Er meint sonst breche ich bald entweder nervlich oder körperlich zusammen und kann wieder ins KH und zur Reha. Meinen beiden Kollegen geht es psychisch nicht anders und sie werden bald auch entweder kündigen oder krank werden. Wir haben uns mit mehreren Kollegen mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt und deren Anwalt hat zu mir gesagt, die RV müsste mir weiterhelfen z.B. mit einer Umschulung. Leider ist meine Rehaberaterin in Mutterschutz gegangen und der neue Berater hat mir erst einen Termin in 10 Wochen gegeben. Laut der Sachbeabeiterin in der Hauptstelle muss ich solange warten und weiter arbeiten, sonst wäre die RV nicht mehr zuständig. Dann wäre meine Reha zu lange her und das Arbeitsamt zuständig. Zu einem anderen Berater dürfte ich auch und die Umsetzung "nur" abbrechen, weil mein Arzt es für nötig hält ginge auch nicht. Stimmt das wirklich? Laut Arbeitsamt ist die RV sehr wohl noch zuständig, auch wenn ich abbreche. Und die RV hier vor Ort würde mich auch bei einem anderen Berater früher unterbringen, wenn die Hauptstelle zustimmt, da der dann eigentlich für einen anderen Einzugsbereich zuständig ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina203,

leider können wir hier im Forum nicht wirklich helfen, wenn es solche Probleme im Verlauf einer LTA gibt. Nur soviel: Ein Verfahren über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist erst beendet, wenn das Teilhabeziel gemäß § 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), nämlich die dauerhafte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben auf einem dem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz, erreicht ist. So lange ist auch der zuständige Rehabilitationsträger verantwortlich, die dem Teilhabebedarf entsprechenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auszuwählen und zu erbringen. Ihr Ansprechpartner ist dabei regelmäßig der/die Rehafachberater/Rehafachberaterin. Sie sollten unbedingt nochmal den Kontakt suchen, ggf. auch mit einem anderen Berater...

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4 Antworten

???am 15.03.2013 | 20:08
"Ich mache seit fast 6 Monaten eine Umsetzung in meiner Firma." Und wie lief das genau? Wurde Ihre Firma von sich aus aktiv oder hatte die DRV bereits etwas damit zu tun? Wurde diese Umsetzung vieleicht sogar gefördert, z.B. durch einen Lohnkostenzuschuss von der DRV an Ihren Arbeitgeber? Falls ja, sollten Sie sich den Bescheid genau anschauen. Da sollte eigentlich drinnen stehen, dass Sie sich melden müssen (!), wenn der Arbeitgeber Sie nicht mehr gesundheitlich passend beschäftigt. Das sollten Sie dann auch schriftlich (!) tun. Am besten gleich mit einem Hinweis auf die Ansicht Ihres Arztes. Und bitten Sie um umgehende Mitteilung, was Sie tun sollen, Sie wollen Ihre Erwerbsfähigkeit ja nicht weiter verschlechtern. Parallel dazu sollten Sie vielleicht schon mal damit beginnen, sich einen neuen Job zu suchen. So wie Sie das schildern, glaube ich nicht, dass Sie da noch wirklich lange arbeiten wollen, egal ob im Stehen oder Sitzen. Ob eine Umschulung für Sie in Frage kommt, kann Ihnen nur Ihr Reha-Fachberater sagen. Allerdings scheinen Sie ja grundsätzlich weiter in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten zu können. Da reicht es doch eigentlich, einen Arbeitgeber zu finden, bei dem Sie im Sitzen arbeiten können, oder habe ich da was falsch verstanden?
Nina 203am 17.03.2013 | 17:34
Ja, die Umsetzung läuft über die RV, nachdem die Wiedereingliederung übder die RV schon gescheitert war. Schriftlich mitgeteilt habe ich das der RV zusammen mit einem Schreiben von meinem Arzt auch. Woraufhin mir ja mitgeteilt wurde, dass sich der Rehaberater darum kümmern muss. Und der hat ja erst so spät einen Termin für mich. Woraufhin ich mich ja nochmal an die Sachbearbeiterin gewandt habe, die dann ja meinte ohne mit dem Rehaberater gesprochen zu haben, dürfte ich nicht abbrechen. Telefonisch möchte er sich auch nicht mit mir unterhalten. Wie gesagt, wurde mir mitgeteilt, dass ich auch nicht den Berater wechseln darf, und dass die RV nicht mehr zuständig wäre, falls ich trotzdem abbreche. Leider ist mein Beruf an sich ein stehender Beruf, und dass mein alter Chef für mich etwas gefunden bzw. geschaffen hat, wobei ich fast nur noch sitzen kann ist eine große Ausnahme. Ich habe mich auch darüber mit dem Arbeitsamt unterhalten und die Sachbearbeiterin dort meinte, dass eine Umschulung auf lange Sicht wohl die sicherste Variante wäre. Denn auch sie sieht es als sehr schwierig an in meinem Beruf wieder etwas mit überwiegend sitzender Tätigkeit zu finden.
Nina 203am 17.03.2013 | 17:34
Ja, die Umsetzung läuft über die RV, nachdem die Wiedereingliederung übder die RV schon gescheitert war. Schriftlich mitgeteilt habe ich das der RV zusammen mit einem Schreiben von meinem Arzt auch. Woraufhin mir ja mitgeteilt wurde, dass sich der Rehaberater darum kümmern muss. Und der hat ja erst so spät einen Termin für mich. Woraufhin ich mich ja nochmal an die Sachbearbeiterin gewandt habe, die dann ja meinte ohne mit dem Rehaberater gesprochen zu haben, dürfte ich nicht abbrechen. Telefonisch möchte er sich auch nicht mit mir unterhalten. Wie gesagt, wurde mir mitgeteilt, dass ich auch nicht den Berater wechseln darf, und dass die RV nicht mehr zuständig wäre, falls ich trotzdem abbreche. Leider ist mein Beruf an sich ein stehender Beruf, und dass mein alter Chef für mich etwas gefunden bzw. geschaffen hat, wobei ich fast nur noch sitzen kann ist eine große Ausnahme. Ich habe mich auch darüber mit dem Arbeitsamt unterhalten und die Sachbearbeiterin dort meinte, dass eine Umschulung auf lange Sicht wohl die sicherste Variante wäre. Denn auch sie sieht es als sehr schwierig an in meinem Beruf wieder etwas mit überwiegend sitzender Tätigkeit zu finden.
???am 17.03.2013 | 18:36
Dann sollten Se jetzt so lange arbeiten, wie es Ihnen möglich ist. Falls es nicht mehr geht, lassen Sie sich krankschreiben. Sie haben dann Ihre Pflicht getan und die DRV kann Ihnen nichts vorwerfen.
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