Hallo Nina203,
leider können wir hier im Forum nicht wirklich helfen, wenn es solche Probleme im Verlauf einer LTA gibt. Nur soviel: Ein Verfahren über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist erst beendet, wenn das Teilhabeziel gemäß § 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), nämlich die dauerhafte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben auf einem dem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz, erreicht ist. So lange ist auch der zuständige Rehabilitationsträger verantwortlich, die dem Teilhabebedarf entsprechenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auszuwählen und zu erbringen. Ihr Ansprechpartner ist dabei regelmäßig der/die Rehafachberater/Rehafachberaterin. Sie sollten unbedingt nochmal den Kontakt suchen, ggf. auch mit einem anderen Berater...