Hallo Herr Bäcker,
beziehen Sie eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen nur als Teilrente, wird nur der Teil, den Sie bereits in Anspruch genommen haben, mit einem entsprechenden Abschlag belegt.
Der Teil, der später in Anspruch genommen wird, erhält den entsprechend geringeren Abschlag, oder sogar keinen Abschlag.
Der Teil, der bereits mit einem Abschlag belegt war, dann aber zunächst erst einmal nicht mehr in Anspruch genommen wird (Reduzierung der Teilrente von 50% auf 40%), erhält bei einer später höheren Teil- oder Vollrente einen Zuschlag für die Zeit der Nichtinanspruchnahme.