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Experten-Antwort

Teilrente

von Theodor Bäcker08.01.2018 | 16:48
514 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag! Annahme: -Ich beziehe eine Teilrente (50 %) mit Abschlag für die Dauer von einem Jahr. -Im zweiten Jahr reduziere ich diese Teilrente mit Abschlag auf 40 %. -Im dritten Jahr erfülle ich den Anspruch für eine Rente ohne Abschlag und beantrage diese. Frage: Bekomme ich dann 50 % oder 60 % meiner Rente ohne Abschlag? Vielen Dank im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2018 | 09:26

Hallo Herr Bäcker,

beziehen Sie eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen nur als Teilrente, wird nur der Teil, den Sie bereits in Anspruch genommen haben, mit einem entsprechenden Abschlag belegt.

Der Teil, der später in Anspruch genommen wird, erhält den entsprechend geringeren Abschlag, oder sogar keinen Abschlag.

Der Teil, der bereits mit einem Abschlag belegt war, dann aber zunächst erst einmal nicht mehr in Anspruch genommen wird (Reduzierung der Teilrente von 50% auf 40%), erhält bei einer später höheren Teil- oder Vollrente einen Zuschlag für die Zeit der Nichtinanspruchnahme.

5 Antworten

Kaiseram 08.01.2018 | 17:38
Ja.
Victoria Bäckeram 08.01.2018 | 18:53
Du bekommst 55% Ihrer Rente ohne Abschlag.
W*lfgangam 08.01.2018 | 19:09
Hallo Theodor Bäcker, weder noch, das wird ein ziemlicher 'krummer' Wert sein - da wohl offensichtlich Gründe/Einkommen /zusätzlich erworbene EP das Gesamtergebnis beeinflussen. Wer verzichtet denn schon ohne Grund auf Teile der Rente, nur um Renten-Tetris zu spielen?! ;-) (Klausurfrage? :-)) UND, jeder neue/spätere VV im Rahmen des vorläufigen/endgültigen Durchschnittseinkommen kann bereits zu geringen Abweichungen führen. Rein hypothetisch/Berechnung am selben Tag, tendiere ich zu 60 % (die 10% EP, die nicht weiter in Anspruch genommen wurden) ...ist für die Praxis aber gänzlich irrelevant. Gruß w.
W*lfgangam 08.01.2018 | 20:53
Es geht hier nur um die (bisher nicht gezahlte) Alters_teil_rente und deren Nichtabschlag. Genau die Ausgangsfrage lesen/verstehen, dann wird es deutlich :-) Zum Verständnis: Jemand arbeitet noch 'halb' weiter, nimmt eine TEILrente mit Abschlag nebenbei mit und erwartet dann mit der Regelaltersgrenze die volle Altersrente. Welcher Teil dieser Rente hat dann den 'alten' Abschlag, welcher Teil dieser Rente ist dann ohne Abschlag?! Um Altersvollrentner mit Abschlägen, die (nicht) wegfallen können, geht es hier nicht. Gruß w.
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