Wie bereits richtig von DarkKnight RV erläutert, können Sie frühestens mit 60 Jahren und 7 Monate die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Die Teilrente ist nur sinnvoll, wenn Sie neben dem Rentenbezug noch arbeiten wollen und dies auch bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber auch können. Ansonsten sollten Sie sich doch mal individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man Ihnen dort alles weitere näher erläutern.