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Experten-Antwort

Teilrente

von CCR6621.07.2016 | 19:32
1235 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich überlege noch, ob ich als langjährig versicherter vor Erreichen der Regelaltergrenze in (2/3)Teilrente gehe, denn ich möchte bis zum Renteneintritt meiner Frau noch eine zeitlich sehr flexible Teilbeschäftigung ausüben. Kann hier jemand genauer erklären, wie der in der Teilrentenzeit erzielte Verdienst in Entgeltpunkte umgerechnet und rentenwirksam wird und ob mit Beginn des Regelrenteneintrittsalters automatisch eine Neuberechnung der (1/1)Altersrente vorgenommen wird. Ein Experte weiß sicher auch, wo das gesetzlich geregelt ist und nachlesbar ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CCR66,

Ihre Anfrage wurde ja inzwischen bereits beantwortet.

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5 Antworten

Insideram 21.07.2016 | 19:43
Das sind die §§ 75, 76b und 76d SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html Je nachdem wann der Rentenbeginn sein soll, kann das ganze System ggf. über den Haufen geworfen werden, wenn tatsächlich die "Flexi-Rente" kommen sollte. Spätestens mit der Regelaltergrenze erhalten Sie dann die Vollrente. Die Beitragszeiten nach Rentenbeginn, die während der Teilrente zurückgelegt werden, werden dann ab Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente per Zuschlag eingebaut. Wie das im Detail dann funktioniert, können Sie hier nachlesen http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Wie gesagt - das ist das aktuelle Recht. Wer weiß schon wie lange noch...
W*lfgangam 21.07.2016 | 19:49
Hallo CCR66, 2/3 Ihrer bisherigen Entgeltpunkte (EP) erhalten den zeitüblichen Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente. Das andere 1/3 EP _und_ die zusätzlich erworbenen EP werden bei Beginn der Regelaltersrente ohne Abschlag draufgepackt. > Kann hier jemand genauer erklären, wie der in der Teilrentenzeit erzielte Verdienst in Entgeltpunkte umgerechnet und rentenwirksam wird Wie 'normales' Entgelt eben: Individualverdienst / Durchschnittsentgelt = EP ...und beim nächsten Rentenfall dazugerechnet. > ob mit Beginn des Regelrenteneintrittsalters automatisch eine Neuberechnung der (1/1)Altersrente vorgenommen wird. Grundsätzlich sollte dazu eine Anfrage erfolgen. Sofern Sie aber weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, entstehen weitere EP mit Zuschlägen. Tipp: stellen Sie 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze selbst den Antrag für diese Rente. > Ein Experte weiß sicher auch, wo das gesetzlich geregelt ist und nachlesbar ist. Könnte im SGB 6 geregelt sein: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ Wollen Sie es gleich mit den Rechtsanweisungen nachblättern ;-) http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?s… Gruß w.
Herz1952am 21.07.2016 | 20:17
Da die richtigen Experten im Feierabend sind, werden Sie sich noch bis morgen früh/vormittag gedulden müssen. Aber die Vermutungen von uns "Hobby-Experten" können manchmal auch recht hilfreich sein aber eben nicht verbindlich. (smile)
CCR66am 21.07.2016 | 20:18
Vielen Dank für die schnellen Antworten und konkreten Referenzen zu den SGB-Paragrafen und den zugehörigen RRAs
Herz1952am 21.07.2016 | 20:20
Bitteschön! Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. (smile)
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