Ich werde ab 1.12.2009 eine Altersrente als Teilrente (1/2) beziehen. Meine auf meine Person errechnete Hinzuverdienstgrenze wurde mir von Stralsund bereits mitgeteilt. Bisher habe ich in Vollzeit 40 Stunden gearbeitet. Muss ich ab 1.12.2009 darauf achten, dass ich bei einer halben Teilrente nicht mehr als 20 Stunden arbeite darf oder ist die Stundenanzahl egal ???
21.08.2009, 10:02
von
jura
21.08.2009, 10:16
von
Rentendoc
Hallo Jura,
da sie eine Altersrente beziehen werden, spielt die Stundenzahl keine Rolle. Sie müssen lediglich die Hinzuverdienstgrenze einhalten, das ist wichtg. Wieviele Stunden sie arbeiten hat keinen Einfluss.
21.08.2009, 11:22
von
jura
Danke für die Auskunft.