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Experten-Antwort

Teilung der Rentenansprüche bei Ehescheidung

von rosi15.02.2016 | 21:57
1325 Ansichten
3 Antworten

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hallo, ich werde aus dem versorgungsausgleich bei der scheidung einen teil der rentenansprüche von meinen mann erhalten, da ich hausfrau war. meine frage an sie ist: darf ich diese ansprüche auch behalten, falls ich wieder heirate? oder würden die bei meiner späteren rente bleiben? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rosi,

die Anrechte aus dem VAG sind in Ihr Versicherungskonto übertragen worden und damit quasi in Ihren Besitz übergegangen. Eine erneute Heirat ändert daran nichts.

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2 Antworten

W*lfgangam 15.02.2016 | 23:06
Hallo rosi, ja. Es sind Ansprüche/Entgeltpunkte, wie sie letztendlich durch eigene Arbeit entstanden sind (Ehe kann ja auch 'Arbeit' sein ;-)), nur hier eben in Form des Versorgungsausgleichs durch Teilung/Ausgleich der Ansprüche. Sie könnten sogar den EX wieder heiraten und die Ansprüche würden trotzdem in Ihrem Rentenkonto bestehen bleiben, der Ehezeitraum gilt damit rentenrechtlich als 'abgewickelt'. Zwar könnte eine spätere Neuberechnung des Versorgungsausgleich zu (geringen) Abweichungen führen, weil sich Rentengesetze mal so mal so ändern und damit auch andere Werte für den Ehezeitraum ergeben können, der Grundanspruch bleibt aber bestehen. Gruß w.
senf-dazuam 16.02.2016 | 09:02
Der Versorgungsausgleich wird nur dann wieder "rückabgewickelt", wenn die/der Begünstigte vor oder kurz nach Beginn der Rente verstirbt. Dann kann die/der Ex-Partner die Rückübertragung der Entgeltpunkte auf ihr/sein Versicherungskonto beantragen. Aber bis dahin erhalten Sie Rente aus allen selbst erworbenen und übertragenen Entgeltpunkten - egal, ob Sie fortan solo durchs Leben ziehen oder sich erneut binden.
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