Hallo SK,
ob jemand teilweise oder voll erwerbsgemindert ist, hängt davon ab, welches qualitative / quantitative Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes festgestellt wurde.
Das qualitative Leistungsvermögen ist die Zusammenfassung des sozialmedizinisch festgestellten positiven und negativen Leistungsbildes bezogen auf die körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit im Hinblick auf die zumutbare tägliche Arbeitszeit für eine 5-Tage-Woche.
Das quantitative Leistungsvermögen gibt den zeitlichen Umfang an, in dem eine Erwerbstätigkeit unter den festgestellten Bedingungen des qualitativen Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitstäglich ausgeübt werden kann, d. h. zumutbar ist.
Ob eine (grundsätzlich jedwede) Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumutbar ist, hängt damit von den gesundheitlichen Einschränkungen und dem daraus resultierenden zeitlich zumutbaren Umfang einer Tätigkeit zusammen.