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Experten-Antwort

(teilweise) EM-Rente; quantitative/qualitative Leistungseinschränkungen

von SK27.02.2018 | 15:08
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4 Antworten

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Bei der Beurteilung des Leistungsbildes spielen die quantitativen bzw. die qualitativen Leistungseinschränkungen eine Rolle. Obwohl ich mich mit der Materie schon eine Weile beschäftige, kann ich nicht genau sagen, wo dabei genau der Unterschied liegt. Kann dies jemand plausibel erklären und ggf. auch Beispiele nennen. Weiterhin würde mich interessieren, ob es tatsächlich so ist, dass bei der Beurteilung grundsätzlich lediglich quantitative Einschränkungen eine Rolle spielen (wegen der Verweisbarkeit auf den sog. allg. Arbeitsmarkt). Noch ein Hinweis: Bin Jahrgang 1964 und habe damit keinen Anspruch auf BU-Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SK,

ob jemand teilweise oder voll erwerbsgemindert ist, hängt davon ab, welches qualitative / quantitative Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes festgestellt wurde.

Das qualitative Leistungsvermögen ist die Zusammenfassung des sozialmedizinisch festgestellten positiven und negativen Leistungsbildes bezogen auf die körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit im Hinblick auf die zumutbare tägliche Arbeitszeit für eine 5-Tage-Woche.

Das quantitative Leistungsvermögen gibt den zeitlichen Umfang an, in dem eine Erwerbstätigkeit unter den festgestellten Bedingungen des qualitativen Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitstäglich ausgeübt werden kann, d. h. zumutbar ist.

Ob eine (grundsätzlich jedwede) Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumutbar ist, hängt damit von den gesundheitlichen Einschränkungen und dem daraus resultierenden zeitlich zumutbaren Umfang einer Tätigkeit zusammen.

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3 Antworten

Fastrentneram 27.02.2018 | 15:31
Wenn Sie sich tatsächlich schon eine Weile mit der Materie befassen, sollten Sie wissen, dass es keine BU-Renten mehr gibt, sondern nur EM-Renten mit und ohne Berufsschutz (ggf. aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes).
W*lfgangam 27.02.2018 | 19:07
Hallo SK, quantitativ = zeitliches Leistungsvermögen - wie viele Std. grundsätzlich möglich qualitativ = positiv und negatives Leistungsbild - gesundheitlich bedingte Möglichkeiten/Einschränkungen Das gilt auch für ab 02.01.2001 Geborene weiter, allerdings in anderer Form Ziff. R3.1, R3.2: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Alte Bewertung/Geburt vor 02.01.1962 hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
KSam 27.02.2018 | 19:08
Immer wieder der Selbe/ Gleiche. Lassen Sie es bitte sein. Die Materie werden Sie nie begreifen. Eine BU Rente ist veraltet. Leg Dich hin. Mfg
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