Hallo User Willy,
die EM-Rente, die Ihnen rückwirkend bewilligt wurde, kann Einfluss auf Ihre Altersernte haben, da Entgeltpunkte, wie Sie richtig geschrieben haben, für zusätzliche Anrechnungszeiten (Zurechnungszeit) bei der Altersrente nicht berücksichtig wurden.
Ob sich die Entgeltpunkte auswirken kann erst gesagt werden, wenn der Bescheid für die EM-Rente Ihnen zugestellt wurde. Sie müssen auch beachten, dass bei der Berechnung der EM-Rente nur die Hälfte der Entgeltpunkte berücksichtigt wurde.
Falls Sie zu der Berechnung noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Beratung mit der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.