Hallo Berti,
sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres RV-Trägers festgestellt haben, dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, einer regelmäßigen Beschäftigung mit mindestens 6 Stunden am Tag nachzugehen (unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes). Dieser Rentenanspruch würde dann wegfallen, wenn nachgewiesen wäre, dass Sie doch in irgendeiner Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche, arbeiten könnten.
Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass mit einer gelegentlichen und seltenen Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit (sei es durch unvorhersehbare Mehrarbeit oder Seminar oder...) ein solcher "Besserungsnachweis" geführt werden könnte. Wenn sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand nichts geändert hat, sollte dies unproblematisch sein.
Eine wirkliche Gewissheit können Sie aber nur haben, wenn Sie direkt bei Ihrem zuständigen RV-Träger nachfragen, da wir hier im Forum keine Einzelfälle von Ferne beurteilen können oder verbindliche Aussagen treffen.