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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderung und 6 Stunden/Tag überschritten

von Berti30.05.2018 | 15:50
1074 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sachverhalt: Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderung soll zu einem externen Seminar fahren, womit die Arbeitszeit (Seminardauer und Fahrtzeit) über 6 Stunden beträgt. Ist dies für die Gewährung der Rente schädlich, oder ist dies ausnahmsweise zulässig? Es handelt sich um keinen Dauerzustand, sondern um 1x ggf. max 2x im Jahr bzw. auch nicht jährlich. Ich würde sagen es ist schädlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berti,

sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres RV-Trägers festgestellt haben, dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, einer regelmäßigen Beschäftigung mit mindestens 6 Stunden am Tag nachzugehen (unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes). Dieser Rentenanspruch würde dann wegfallen, wenn nachgewiesen wäre, dass Sie doch in irgendeiner Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche, arbeiten könnten.

Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass mit einer gelegentlichen und seltenen Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit (sei es durch unvorhersehbare Mehrarbeit oder Seminar oder...) ein solcher "Besserungsnachweis" geführt werden könnte. Wenn sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand nichts geändert hat, sollte dies unproblematisch sein.

Eine wirkliche Gewissheit können Sie aber nur haben, wenn Sie direkt bei Ihrem zuständigen RV-Träger nachfragen, da wir hier im Forum keine Einzelfälle von Ferne beurteilen können oder verbindliche Aussagen treffen.

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24 Antworten

Bertiam 30.05.2018 | 17:21
Vielleicht könnte ja der Experte antworten.
Fastrentneram 30.05.2018 | 16:10
„Ich würde sagen“ nützt niemandem. Die Anfrage ist an den zuständigen Rententräger zu stellen, dessen sozialmedizinischer Dienst dann entsprechend entscheidet. Nur das allein ist dann eine verlässliche Aussage und Entscheidung!
Fastrentneram 30.05.2018 | 21:28
Wird er am Montag. Sie werden aber sehen, dass er inhaltlich nichts anderes sagen wird. Bis dahin Geduld!
Otto Diaboloam 30.05.2018 | 22:01
Vielleicht könnte ja der Experte antworten.
Wird er am Montag. Sie werden aber sehen, dass er inhaltlich nichts anderes sagen wird. Bis dahin Geduld!
Montag? Was spricht gegen Freitag?
Fastrentneram 30.05.2018 | 22:04
Wird er am Montag. Sie werden aber sehen, dass er inhaltlich nichts anderes sagen wird. Bis dahin Geduld!
Montag? Was spricht gegen Freitag?
Der Feierabend und das Wochenende der Experten.
Fastrentneram 30.05.2018 | 22:15
Zitat von Otto Diabolo anzeigenausblenden
Wird er am Montag. Sie werden aber sehen, dass er inhaltlich nichts anderes sagen wird. Bis dahin Geduld!
Montag? Was spricht gegen Freitag?
Der Feierabend und das Wochenende der Experten.
Freitag ist normaler Werktag.
Stimmt! Es wird Freitag werden. Habe mich durch den morgigen Feiertag verwirren lassen.
Otto Diaboloam 30.05.2018 | 22:09
Vielleicht könnte ja der Experte antworten.
Wird er am Montag. Sie werden aber sehen, dass er inhaltlich nichts anderes sagen wird. Bis dahin Geduld!
Montag? Was spricht gegen Freitag?
Der Feierabend und das Wochenende der Experten.
Freitag ist normaler Werktag.
Schorscham 31.05.2018 | 10:51
Zumindest ist es grenzwertig, wenn ein angeblich rentenrelevant Erwerbsgeminderter überhaupt dazu in der Lage ist. Diese Frage hätte der Betroffene mal in seinen Rentenantrag schreiben sollen. Dann hätte er garantiert eine zuverlässige Antwort erhalten. Wie die wohl ausgefallen wäre? (Erstaunlich, wie leichtfertig manche Leute ihre (hart erkämpfte) EM-Rente aufs Spiel setzen....) MfG
Fortitude oneam 31.05.2018 | 11:03
Hallo Berti, teilweise EMR = Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3-6Stunden. Es gibt im Leben wie in den meisten Fällen eine Toleranz. Von daher ist es unschädlich. Und was ist wenn es sich um ein internes Seminar (7 Stunden incl. Pause) handelt? Auch dann ist es unschädlich. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 31.05.2018 | 12:03
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Nicht bis 6 Stunden, sondern bis UNTER 6 Stunden. Das kann man WO nachlesen? Das wissen Sie ohne Detail-Kenntnisse woher? Ihre gewagten Aussagen sind auch unschädlich. Zumindest für Sie. MfG
Wirklich?am 31.05.2018 | 12:02
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Sachverhalt: Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderung soll zu einem externen Seminar fahren, womit die Arbeitszeit (Seminardauer und Fahrtzeit) über 6 Stunden beträgt. Ich würde sagen es ist schädlich.
Zumindest ist es grenzwertig, wenn ein angeblich rentenrelevant Erwerbsgeminderter überhaupt dazu in der Lage ist. Diese Frage hätte der Betroffene mal in seinen Rentenantrag schreiben sollen. Dann hätte er garantiert eine zuverlässige Antwort erhalten. Wie die wohl ausgefallen wäre? (Erstaunlich, wie leichtfertig manche Leute ihre (hart erkämpfte) EM-Rente aufs Spiel setzen....) MfG
Hart erkämpft, oder bei manchen aufgedrückt?
Maxam 31.05.2018 | 12:48
Hallo in die Runde! Wer überprüft das den? Wenn ich früher als Bu-Rentner.....länger gearbeitet habe, am selben Arbeitsplatz den ich vor der Rente schon inne hatte, hat dies auch keiner überprüft.....die Stunden sind dann sogar noch verfallen....es stimmt natürlich man bewegt sich auf dünnem Eis.....außer man hat vielleicht einen Dachschaden wie ich, da sieht man das dann nicht ganz so eng..oder es heißt dann im Rahmen seiner Möglichkeiten.....ich weiß es nicht.....die DRV prüft jedenfalls schon mehr als gewissenhaft....wie das bei anderen Trägern ist weiß ich nicht.....
Grokoam 31.05.2018 | 12:52
Anfahrzeit zählt nicht zur Arbeitszeit.
Fastrentneram 31.05.2018 | 13:56
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Sachverhalt: Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderung soll zu einem externen Seminar fahren, womit die Arbeitszeit (Seminardauer und Fahrtzeit) über 6 Stunden beträgt. Ist dies für die Gewährung der Rente schädlich, oder ist dies ausnahmsweise zulässig? Es handelt sich um keinen Dauerzustand, sondern um 1x ggf. max 2x im Jahr bzw. auch nicht jährlich. Ich würde sagen es ist schädlich.
Hallo Berti, teilweise EMR = Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3-6Stunden. Es gibt im Leben wie in den meisten Fällen eine Toleranz. Von daher ist es unschädlich. Und was ist wenn es sich um ein internes Seminar (7 Stunden incl. Pause) handelt? Auch dann ist es unschädlich. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Derartige Aussagen zu treffen, ist ganz einfach unverantwortlich und nur in der Anonymität eines Forums möglich. Nur der soziale Dienst des zuständigen Rententrägers allein entscheidet darüber, was erlaubt oder nicht erlaubt wird, ohne die EM-Rente zu gefährden. Wenn Sie das Risiko eingehen wollen und Ihren Rententräger nicht informieren, ist das allein Ihre Sache und Sie allein tragen dann das Risiko. Sie können sich dann natürlich auch bei Fortitude One beschweren, wenn Sie dann Probleme bekommen. Mal sehen, ob er dann immer noch so vollmundig Dinge behauptet, die er gar nicht beurteilen kann.
Wirklich?am 31.05.2018 | 16:11
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Wer überprüft das den? Wenn ich früher als Bu-Rentner.....länger gearbeitet habe, am selben Arbeitsplatz den ich vor der Rente schon inne hatte, hat dies auch keiner überprüft.....
Glück gehabt! Die DRV könnte jederzeit entsprechende Arbeitgeber-Auskünfte anfordern und schon kommt es raus. Aber vielleicht gehören Sie ja auch zu diesen "Workaholics", die vorsätzlich ihre Restgesundheit ruinieren, in dem sie mehr arbeiten als zumutbar wäre. In diesem Fall hätten Sie natürlich nichts zu befürchten. MfG
Wer sagt denn, was zumutbar wäre? Ich kenne mich doch am besten und kann allein entscheiden. Oder sind die Gutachter alles wissende Halbgötter in weiß? Das ist das Problem des Begriffes " auf Kosten der Restgesundheit arbeiten". Ich entscheide, ob ich arbeite oder es lasse, gewiss nicht irgend ein Mediziner, der mich zuvor noch nie gesehen hat, geschweige denn mich kennt. So sehe ich das.
Bertiam 31.05.2018 | 17:54
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Sachverhalt: Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderung soll zu einem externen Seminar fahren, womit die Arbeitszeit (Seminardauer und Fahrtzeit) über 6 Stunden beträgt. Ich würde sagen es ist schädlich.
Zumindest ist es grenzwertig, wenn ein angeblich rentenrelevant Erwerbsgeminderter überhaupt dazu in der Lage ist. Diese Frage hätte der Betroffene mal in seinen Rentenantrag schreiben sollen. Dann hätte er garantiert eine zuverlässige Antwort erhalten. Wie die wohl ausgefallen wäre? (Erstaunlich, wie leichtfertig manche Leute ihre (hart erkämpfte) EM-Rente aufs Spiel setzen....) MfG
Hallo Schorsch, ich frage ja deshalb vorher an. Außerdem habe ich heute in einem anderen Beitag gelesen, wenn man das auf Kosten der Restgesundheit macht, dann ist das unschädlich. VG Berti
Maxam 31.05.2018 | 17:38
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Wer überprüft das den? Wenn ich früher als Bu-Rentner.....länger gearbeitet habe, am selben Arbeitsplatz den ich vor der Rente schon inne hatte, hat dies auch keiner überprüft.....
Glück gehabt! Die DRV könnte jederzeit entsprechende Arbeitgeber-Auskünfte anfordern und schon kommt es raus. Aber vielleicht gehören Sie ja auch zu diesen "Workaholics", die vorsätzlich ihre Restgesundheit ruinieren, in dem sie mehr arbeiten als zumutbar wäre. In diesem Fall hätten Sie natürlich nichts zu befürchten. MfG
Schorsch Nein!! Kennen Sie den Begriff Minderleistungen!! In meinem Rentenbescheid stand Sie arbeiten auf kosten Ihrer Gesundheit.....es besteht bei Aufgabe Anspruch auf Volle dauerhafte Eu-Rente....ich habe dann den Schlappen an den Nagel gehängt....
Schorscham 31.05.2018 | 17:34
Zitat von Wirklich? anzeigenausblenden
Wie Sie das sehen ist völlig irrelevant. Wer eine EM-Rente haben will, muss zwangsläufig irgendwelche gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen haben, da er sonst keine Rentenansprüche hat. Und diese Einschränkungen werden in der Tat von sozialmedizinischen Gutachtern festgestellt und dokumentiert. Von wem denn wohl sonst? Und wenn Sie glauben mehr arbeiten zu können als Ihnen nach gutachterlicher Meinung zumutbar ist, dann arbeiten Sie entweder tatsächlich auf Kosten Ihrer Restgesundheit oder Sie beziehen Ihre Rente zu unrecht. Beides wird im Zweifelsfall rechtswirksam gutachterlich festgestellt. MfG
Bertiam 31.05.2018 | 17:47
Sachverhalt: Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderung soll zu einem externen Seminar fahren, womit die Arbeitszeit (Seminardauer und Fahrtzeit) über 6 Stunden beträgt. Ist dies für die Gewährung der Rente schädlich, oder ist dies ausnahmsweise zulässig? Es handelt sich um keinen Dauerzustand, sondern um 1x ggf. max 2x im Jahr bzw. auch nicht jährlich. Ich würde sagen es ist schädlich.
Anfahrzeit zählt nicht zur Arbeitszeit.
Doch bei uns schon.
Fastrentneram 31.05.2018 | 21:19
Zitat von Berti anzeigenausblenden
Zumindest ist es grenzwertig, wenn ein angeblich rentenrelevant Erwerbsgeminderter überhaupt dazu in der Lage ist. Diese Frage hätte der Betroffene mal in seinen Rentenantrag schreiben sollen. Dann hätte er garantiert eine zuverlässige Antwort erhalten. Wie die wohl ausgefallen wäre? (Erstaunlich, wie leichtfertig manche Leute ihre (hart erkämpfte) EM-Rente aufs Spiel setzen....) MfG
Hallo Schorsch, ich frage ja deshalb vorher an. Außerdem habe ich heute in einem anderen Beitag gelesen, wenn man das auf Kosten der Restgesundheit macht, dann ist das unschädlich. VG Berti
Und wer stellt letztendlich fest, ob Sie auf Kosten der Restgesundheit arbeiten? Genau! Der soziale Dienst Ihres zuständigen Rententrägers!
Leserhamsteram 01.06.2018 | 06:54
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Sachverhalt: Arbeitnehmer mit teilweiser Erwerbsminderung soll zu einem externen Seminar fahren, womit die Arbeitszeit (Seminardauer und Fahrtzeit) über 6 Stunden beträgt. Ich würde sagen es ist schädlich.
Zumindest ist es grenzwertig, wenn ein angeblich rentenrelevant Erwerbsgeminderter überhaupt dazu in der Lage ist. Diese Frage hätte der Betroffene mal in seinen Rentenantrag schreiben sollen. Dann hätte er garantiert eine zuverlässige Antwort erhalten. Wie die wohl ausgefallen wäre? (Erstaunlich, wie leichtfertig manche Leute ihre (hart erkämpfte) EM-Rente aufs Spiel setzen....) MfG
Hallo Schorsch, ich frage ja deshalb vorher an. Außerdem habe ich heute in einem anderen Beitag gelesen, wenn man das auf Kosten der Restgesundheit macht, dann ist das unschädlich. VG Berti
Und wer stellt letztendlich fest, ob Sie auf Kosten der Restgesundheit arbeiten? Genau! Der soziale Dienst Ihres zuständigen Rententrägers!
Genauer gesagt, der sozialmedizinische Dienst mit seinen ärztlichen Gutachtern.
Bertiam 01.06.2018 | 10:42
Vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich das ablehnen.
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