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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente

von Luna06.10.2014 | 18:12
871 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Mir ist die teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen worden. Ich bin jetzt nochmal vom Rententräger angeschrieben worden und kann mir den Rentenbeginn aussuchen. Entweder das der Rehaantrag umgewandelt wird in einen Rentenantrag oder aber das Datum an dem ich den Rentenantrag gestellt habe und dieses ist 8 Monate später. Ich habe leider überhaupt keine Ahnung welches Datum für mich von Vor- oder Nachteil ist. Für eine Antwort wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Luna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger die Konditionen zu den jeweiligen Rentenbeginnen erläutern und entscheiden dann welchen Termin Sie nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 06.10.2014 | 20:05
Hallo Luna, fordern Sie bitte von der DRV 2 Probeberechnungen zu den beiden Daten an und entscheiden Sie dann, welcher Rentenbeginn für Sie der günstigere ist. Ggf. sind Sie aber auch in Ihrem Dispositionsrecht (eigene Entscheidung, wann die Rente beginnen soll) eingeschränkt, wenn Ihre Krankenkasse/das Jobcenter/ein anderer Sozialleistungsträger ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die Rente möglichst früh (zwecks Verrechnung) einsetzt. Jede Beratungsstelle vor Ort informiert weiter. Gruß w.
Skatam 07.10.2014 | 09:17
Tja.
Lunaam 12.10.2014 | 12:51
Hallo Wolfgang, Hallo Experte, vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Gruß Luna
Deutsche Rentenversicherung
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