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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente bei BU

von Zenker04.11.2015 | 20:09
895 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1960 geboren und habe seit 07/2014 eine unbefristete teilweise EM-Rente bei Berufsunfähigkeit, da ich aufgrund meiner gesundheitl. Einschränkungen als Krankenschwester keine 6 Std. tgl. mehr arbeiten kann. Nun hätte ich evtl. die Möglichkeit ab 04/2016 eine Teilzeitarbeitsstelle tgl. 5 Stunden zu erhalten, falls ich diese Stelle erhalten kann und diese dann auch auf Dauer ausführen kann, diese wäre auch unter der Hinzuverdienstgrenze, kann ich dann trotzdem weiterhin die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten oder wird mir diese dann gestrichen, weil ich in meinem alten Beruf als Krankenschwester wieder tätig bin. Für die Antwort bereits im voraus Danke MfG Juliette Zenker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den bedenken von „Schorsch“ müssen auch wir uns anschließen. Daher sollten Sie besser, wie von „Anna“ vorgeschlagen bzw. selbst durchgeführt, vor der Aufnahme der Beschäftigung vom Rentenversicherungsträger überprüfen lassen, ob diese im geplanten Umfang möglich oder rentenschädlich ist.

Wir verweisen auch auf die Expertenantwort vom 10.07.2015 unter folgendem LINK:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=29222

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2 Antworten

Annaam 04.11.2015 | 20:38
Hallo Juliette, das war auch meine Frage vor einige Zeit... bin in der selben Lage wie Du. Ich habe ein Jahr lang rumgefragt und rumtelefoniert um eine eindeutige Antwort zu bekommen... immer diese "hätte,könnte, eventuell" usw... dann habe ich die DRV so lange genervt bis ich es schriftlich bekommen habe. JA man darf unter der Zeit ( unter 6 Std.) und unter Einbehaltung der Hinzuverdienstgrenze weiter als Krankenschwester arbeiten. Natürlich die ganzen Sachen die da in den Ärztlichen Gutachten stehen sollten möglichst auch eingehalten werden ( zB. last bis ... Kg, kein Nachtdienst, usw.)
Schorscham 05.11.2015 | 10:28
Solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich dürfen Sie jede Tätigkeit rentenunschädlich ausüben, die nicht mit den im Rentenverfahren dokumentierten Einschränkungen kollidiert. Bei einem festgestellten Leistungsvermögen von bis zu unter 6 Stunden täglich, dürfen Sie theoretisch 5 Stunden täglich als Krankenschwester arbeiten gehen. Allerdings wäre auch denkbar, dass man Ihre Arbeitsaufnahme zum Anlass nimmt, Ihr Leistungsvermögen noch einmal zu überprüfen, um herauszufinden, ob jemand, der 5 Stunden in seinem letzten Hauptberuf arbeiten kann, das nicht auch 60 Minuten länger machen könnte. Wer immer auf der sicheren Seite sein will, der sollte besser einen großen Bogen um seine früheren Berufe machen und sich besser eine andere leidensgerechte Tätigkeit suchen, die mit den Feststellungen der sozialmedizinischen DRV-Gutachter harmoniert. Ich würde meine hart erkämpfte BU-Rente wegen solcher Risiken jedenfalls nicht aufs Spiel setzen. Aber vielleicht lieben Sie ja das Risiko. Dann wünsche ich Ihnen viel Spass bei der Arbeit..... ;-)
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