Hallo Berta,
unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen wäre der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,9 % Kürzung möglich.
Sollte sich bis dahin der Grad der Behinderung aufgrund eines Verschlimmerungsantrages noch auf 50 erhöhen, wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 9 Monaten mit 10,8 % Kürzung möglich.