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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente umwandeln in Altersrente

von Berta08.06.2016 | 10:10
1670 Ansichten
4 Antworten

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Ich geb. 1955, bekomme teilweise Erwerbsminderungsrente. Ich arbeite 20 Stunden/Woche und erfülle die Wartezeit von 35 Jahren. Ab wann kann ich Altersrente beziehen? Besitze einen GdB von 40. Wie gehe ich vor und ab wann kann ich den Antrag stellen und wieviel Abzüge muss ich in Kauf nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berta,

unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen wäre der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,9 % Kürzung möglich.

Sollte sich bis dahin der Grad der Behinderung aufgrund eines Verschlimmerungsantrages noch auf 50 erhöhen, wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 9 Monaten mit 10,8 % Kürzung möglich.

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3 Antworten

Bertaam 08.06.2016 | 10:25
SuchenUndFragenam 08.06.2016 | 11:36
Für eine Rente für Schwerbehinderte reicht's nicht, da dafür ein GdB von mindestens 50 erforderlich wäre. Also kommt eine Rente für langjährig Versicherte in Frage, die sogenannte "Rente mit 63", die für den Jahrgang 55 mit 63 + 6 Monate möglich ist. Der Abschlag kann bis 7,2% betragen, pro Monat, den man vor dem Renteneintrittsalter "geht" 0,3%. (steht alles auf der Seite http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… und entsprechenden weiteren Links).
Schadeam 08.06.2016 | 15:11
Korrektur: die AR für langjährig Versicherte ist natürlich schon ab 63 (9,9% Abschlag) möglich. 63+6 wäre die AR für besonders langj. Versicherte....:)
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