Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente vs. Krankengeld

von Sabine09.05.2019 | 16:37
205 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrtes Expertenteam, bei mir läuft gerade noch der Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente. Meine Arbeitsstelle habe ich krankheitsbedingt bereits auf eine 50% Stelle reduziert und bin zur Zeit noch krank geschrieben. Für den Fall, dass mir eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wird und ich zu diesem Zeitpunkt noch krank geschrieben bin, wie würde das dann finanziell laufen? Würde ich dann weiter Krankengeld bekommen und die Zahlung der teilweisen Erwerbsminderungsrente würde erst beginnen, wenn ich nach der au wieder anfange zu arbeiten? Vielen Dank und viele Grüsse, Sabine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

die Frage eines eventuellen Krankengeldanspruchs neben einer teilweisen EM-Rente kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse verlässlich beantworten.

Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Datum der Feststellung des Leistungsfalls der Erwerbsminderung und dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Das Ende der Krankengeldzahlung hat darauf keinen Einfluss.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

krank-ohne-renteam 09.05.2019 | 18:42
Da man keine "teilweise Erwerbsminderungsrente" beantragen kann, würde ich erst mal die Entscheidung der Rentenversicherung abwarten. Ob du die Voraussetzungen für eine teilweise, oder eine volle EM-Rente erfüllst, obliegt der Feststellung der Rentenversicherung. Das kannst du im Vorfeld nicht "beantragen". H.
Sabineam 10.05.2019 | 09:46
Da man keine "teilweise Erwerbsminderungsrente" beantragen kann, würde ich erst mal die Entscheidung der Rentenversicherung abwarten. Ob du die Voraussetzungen für eine teilweise, oder eine volle EM-Rente erfüllst, obliegt der Feststellung der Rentenversicherung. Das kannst du im Vorfeld nicht "beantragen". H.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das ist mir bewusst, dass dann natürlich die Rentenversicherung entscheidet. Aber natürlich mache ich mir Gedanken, wie es weiter geht und daher meine Frage, wie es mit dem Krankengeld / teilweise Erwerbsminderungsrente laufen würde, falls ich die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen würde und noch au bin.
krank-ohne-renteam 10.05.2019 | 10:11
Zitat von Sabine anzeigenausblenden
Das man sich Gedanken macht ist verständlich, aber das ändert nicht viel daran das es für jeden Einzelfall unzählige Möglichkeiten gibt. Und das liegt dann immer an der persönlichen Konstallation. Mal angenommen du würdest eine teilweise EM-Rente bekommen und einer Arbeitsstelle im Sinne deiner Leistungsfähigkeit nachgehen. Dann hat die Teil-EMR ja nichts damit zu tun, wenn du für die Ausübung deiner Arbeit AU geschrieben bist. H.
Christineam 10.05.2019 | 10:23
Zitat von Sabine anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das ist mir bewusst, dass dann natürlich die Rentenversicherung entscheidet. Aber natürlich mache ich mir Gedanken, wie es weiter geht und daher meine Frage, wie es mit dem Krankengeld / teilweise Erwerbsminderungsrente laufen würde, falls ich die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen würde und noch au bin.
Ich weiß worauf du abspielst. Zur Zeit bekommst du ca. 75% KG von Deinem letzten Gehalt. Solltest du eventuell eine teilweise EMR zugesprochen bekommen, dann wird Dir die GKV garantiert nur noch die Hälfte an KG auszahlen. Um es genau zu erfahren, nehme mit deiner GKV kontakt auf. Es könnte auch sein, dass dir die volle zugesprochen wird, dann wird untereinander abgerechnet. Dann hast du auch weniger Geld auf dem Konto.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026