Hallo Sabine,
die Frage eines eventuellen Krankengeldanspruchs neben einer teilweisen EM-Rente kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse verlässlich beantworten.
Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Datum der Feststellung des Leistungsfalls der Erwerbsminderung und dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Das Ende der Krankengeldzahlung hat darauf keinen Einfluss.